Merkel in Europa komplett isoliert

Balkanroute dicht

Der Anti-Merkel-Pakt schafft Fakten

von Stefan Schubert

Zehn europäische Länder entlang der Balkanroute haben ihre Geduld mit den ständigen Rechtsverstössen Deutschlands endgültig verloren. Nur wenige Stunden nach der Flüchtlingskonferenz von Wien haben sie die Balkanroute vorerst geschlossen. Und siehe da, innerhalb kürzester Zeit wurde durch die Grenzsicherung das erreicht, was nach Aussage unserer politisch-medialen Elite als utopisch bezeichnet wurde. Der Flüchtlingsstrom wurde gestoppt.

Merkel hat nicht nur sich, sondern vor allem Deutschland in eine unhaltbare Situation manövriert. Selbst abstürzende Umfragewerte, eine Polarisierung und Spaltung der gesamten Gesellschaft sowie prognostizierte Flüchtlingskosten im dreistelligen Milliardenbereich lassen sie starrköpfig ihre von der Mehrheit der Bevölkerung klar abgelehnte Politik weiter betreiben.

Vor dem Machtverlust steht der Wirklichkeitsverlust

Im politischen Berlin ist es ein offenes Geheimnis: Über Kontakte zur Realität im Land verfügt Merkel nicht mehr. Sie hat sich eingebunkert in ihrer Parallelwelt des Kanzleramts und ist nur noch von Ja-Sagern und Beifallklatschern umgeben. Dort treffen sie sich jeden Morgen im kleinen Kreis. Und da sich für ihre verhängnisvolle Politik keinerlei Argumente mehr finden lassen, übernehmen sie grüne Verhaltensmuster und überhöhen ihre Positionen moralisch.

Getreu dem Motto ”Wir Humanisten im Kanzleramt gegen die böse feindselige Welt da draußen”. Und so sind Merkel und ihre Clique nun dort angekommen, wo schon ganz andere politische Verantwortliche am Ende ihres Wirkens standen: Auch deren Wirklichkeitsverlust folgte der Machtverlust.

Während das Staatsfernsehen von ARD und ZDF Merkel noch als mächtigste Politikerin des Kontinents beklatscht – und zur Untermauerung dieser These EU-Funktionäre wie Juncker und Schulz interviewt – , ist Deutschland nun offiziell vollkommen isoliert in Europa.

Die Durchhalteparolen von CDU und SPD werden zwar immer noch von den Mainstream-medien kritiklos als Schlagzeilen weiterverbreitet, aber der Rest Europas hat endgültig die Geduld mit Merkels offenen Grenzen verloren.

Nachdem sich mit Frankreich der ehemals engste Verbündete Deutschlands Flüchtlingsdiktat widersetzte, hat die Bundesregierung es auch vollbracht, das Verhältnis zu Österreich nachhaltig zu beschädigen. Merkel hat nicht nur Deutschland gespalten, sondern besonders Europa.

Wobei Spaltung das falsche Wort ist, die deutsche Position des schon suizidal anmutenden ”Wir schaffen das” will kein Staat in Europa mehr hören, geschweige denn mittragen. Und so ist es dann auch nicht verwunderlich, wenn die Moralapostel aus Berlin nicht einmal mehr eingeladen werden, wenn es darum geht, realitätsbezogene Maßnahmen zu beschließen. Unter Österreichs Führung waren Minister der EU-Staaten von Kroatien, Slowenien und Bulgarien sowie sechs weiterer Staaten entlang der Balkanroute eingeladen: Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien.

Während deutsche Politiker nur Phrasen zu dieser Krise beisteuern, eröffnete die Wiener Konferenz ganz bewusst mit einer Kampfansage gegen die Politik der offenen Grenzen.

Als vordringliches Ziel haben die Politiker die Sicherung der Grenzen und ein Ende des seit Monaten praktizierten Durchleitens der Flüchtlingsmassen nach Norden beschlossen. Bis auf Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten Syrien und Irak wird jedem die Weiterreise über die Balkanroute verweigert. Der erhoffte positive Dominoeffekt der wieder funktionierenden Grenzen ist eingetreten.

Griechenland und Deutschland sind Teil des Problems, nicht der Lösung

Folglich wurde Griechenland, welches neben Deutschland Teil des Problems und nicht der Lösung ist, ebenfalls nicht zur Zusammenkunft eingeladen. Dass die Konferenz ohne Einladung an Merkel abgehalten wurde, ist eine schallende Ohrfeige für die Kanzlerin. Das signalisiert ganz deutlich, dass jetzt eine Lösung ohne die Bremser aus Berlin angestrebt wird.

Griechenland hat sich ebenso selbst isoliert. Schließlich hat der linkspopulistische Regierungschef Tsipras seit mehr als einem Jahr nicht nur seine Verpflichtungen zum Schutz der EU-Außengrenze vorsätzlich missachtet. Der griechische Staat agiert auch noch als größter Schlepper des Kontinents. Jeden Tag verbringen riesige Fährschiffe illegale Einwanderer auf den europäischen Kontinent, die sie dann weder polizeilich kontrollieren noch registrieren, sondern schnellstmöglich nach Norden und damit nach Deutschland weiterleiten.

Mit der geschlossenen mazedonisch-griechischen Grenze stauen sich diese Massen nun in Griechenland und belagern schon erste öffentliche Plätze in Piräus und Athen. Entweder wird Griechenland seine Grenzsicherung exorbitant steigern müssen, oder das Land wird binnen weniger Tage in Chaos und Unruhen versinken.

Nicht nur bei Viktor Orban hält sich das Mitleid für das einstige Urlaubsland in Grenzen. Orban kritisiert zum wiederholten Mal die EU-Führung, die eine ”Kultur des Vertragsbruchs” geschaffen hat. ”Die Maastricht-Kriterien, Schengen, Dublin – nichts gilt mehr.”

Seit Monaten wurden Griechenland umfangreiche Hilfen zur Grenzsicherung angeboten, so wie von der Grenzschutzagentur Frontex. Und auch zahlreiche Mitgliedstaaten boten ganz konkret Polizei- und Armeekräfte an, um bei der Grenzsicherung zu helfen. Aber Tsipras lehnte jegliche Hilfe nicht nur ab. Er machte sogar noch den Erdogan, in dem er versuchte, der EU weitere Milliarden abzupressen.

Merkel und Tsipras sind die großen Verlierer des Wiener Balkan-Gipfels. So ist es nicht verwunderlich, dass der griechische Regierungschef noch am Mittwoch bei Merkel anrief und sich über die Teilschließung der Balkanroute beschwerte, die bis Donnerstagmittag bereits zu einem Rückstau von 15.000 Migranten in Griechenland geführt hat.

Doch Politik und Fakten werden jetzt ohne Deutschland und Griechenland gemacht. So bleiben Tsipras in seiner selbst verschuldeten Hilflosigkeit nur noch Drohungen mit einer Blockade aller politischen Beschlüsse innerhalb der EU. Selbstkritik an der eigenen Verantwortung, die zur Eskalation der Flüchtlingskrise geführt hat, ist weder von Tsipras noch von Merkel zu vernehmen.

Quelle:

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/stefan-schubert/balkanroute-dicht-der-anti-merkel-pakt-schafft-fakten.html

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Das Asylrecht hat Grenzen:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_22_dav_aktuelles_asylrecht-1.html

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_29_dav_aktuelles_asylrecht-2.htm

 

 

WAFFEN- UND KINDERHANDEL

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unterdrueckte-wahrheit-fluechtlingsstroeme-waffen-und-kinderhandel.html

13.11.2015

Udo Ulfkotte: Unterdrückte Wahrheit:

Flüchtlingsströme, Waffen- und Kinderhandel

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unterdrueckte-wahrheit-fluechtlingsstroeme-waffen-und-kinderhandel.html

Was unsere Medien täglich über die neue Völkerwanderung berichten, ist ganz sicher ein kleiner Ausschnitt aus der Realität. Warum schweigen Politiker und Leitmedien zum Waffen- und Kinderhandel der »Flüchtlinge«?

In den vergangenen Tagen war ich im Grenzgebiet von Passau/Deggendorf und später auch zwischen Graz (Österreich) und Spielfeld in der Nähe der slowenischen Grenze. An beiden Grenzübergängen werden ganz offen Waffen Richtung Deutschland transportiert und Kinder für den Kindesmissbrauch. Nein, das sagen nicht Verschwörungstheoretiker, sondern die staatlichen Sicherheitsbeamten vor Ort.

Ich habe in den letzten Tagen in der Region der  tschechischen, an der österreichisch-deutschen und in der Nähe der slowenisch-österreichischen Grenze mit Politikern, Bürgermeistern und Sicherheitsbeamten gesprochen.

Erstaunt haben mich folgende übereinstimmende Aussagen von glaubwürdigen Zeitzeugen: In den Flüchtlingsströmen werden Waffen und Rauschgift geschmuggelt.

Das ist den Sicherheitsbehörden in allen Ländern auf der Route des Asylanten-Tsunami klar (vor allem im Endziel Deutschland), aber die Migranten dürfen nicht kontrolliert werden, weil das aus der Sicht von Politikern eine »Provokation« wäre, die nicht kalkulierbare Folgen hätte.

Klar ist, dass ein nicht zu identifizierender Teil der »Flüchtlinge« bewaffnet in Richtung Deutschland zieht und/oder Munition transportiert. Klar ist unabhängig von »Flüchtlingen« auch, dass zudem Waffenschmuggler die offenen Grenzen für ihre Geschäfte ohne Risiko ausgenutzt haben. Die Sicherheitskräfte an den deutschen Grenzen schätzen, dass in den vergangenen Monaten bis zu einer Million Schusswaffen auf diesem Weg illegal nach Deutschland gelangt sind.

Das deckt sich mit kleineren Medienberichten der jüngsten Zeit, nach denen in öffentlich kaum wahrgenommenen Einzelfällen Waffen in Unterkünften von Asylbewerbern gefunden worden sein sollen. Die Mehrzahl der Waffen wird jedoch nach Einschätzung von Sicherheitskreisen von Personen transportiert, die sofort in Deutschland untertauchen, sich nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen melden und offenbar einem nicht näher bekannten Netzwerk angehören.

Ähnliches trifft nach Angaben von Sicherheitsbehörden bei nicht wenigen der Kinder zu, welche in den »Flüchtlingstrecks« zu sehen sind. Nach diesen Angaben werden die Menschenströme dazu missbraucht, Kinder nach Deutschland zu schmuggeln, die für den Kindesmissbrauch bestimmt sind. Man weiß das von Kindern, die unterwegs erkrankten und einfach am Straßenrand zurückgelassen wurden. Man vermutet das jedenfalls nach Befragungen solcher Kinder, die angaben, mit Personen gereist zu sein, die sie nicht kannten.

Ebenso hat mich eine offenbar dort regelmäßig vorkommende Beobachtung am Grenzübergang Spielfeld schockiert. Politiker aus dem nur wenige Kilometer entfernten Graz haben mir darüber berichtet. Sie haben Folgendes dokumentiert und können es jederzeit mit Bildmaterial belegen: Flüchtlinge, die sich auf der slowakischen Seite der Grenze aufhalten und darauf warten, nach Österreich durchgelassen zu werden, halten Kinder hoch.

Die Grenzschützer auf der österreichischen Seite haben dann Mitleid und lassen gezielt zuerst solche »Flüchtlinge« mit Kindern über die Grenze. Mitunter kommt es nach diesen Angaben vor, dass die »Flüchtlinge« die Kinder dann nach dem Passieren der Grenze einfach irgendwo absetzen und weitergehen.

Die Wahrheit lautet: Die Kinder gehören gar nicht zu ihnen. Derzeit wird geprüft, ob solche zurückgelassenen Kinder gezielt von »Flüchtlingen« auf der Balkanroute  »geklaut« wurden. Bei den geschilderten Beobachtungen handelt es sich um aktuelle Fälle aus den vergangenen Tagen.

Eine Autobahnpolizistin hat mich schon vor Wochen darum gebeten, einen Brandbrief zu veröffentlichen, den ich im neuen Sachbuch Die Asylindustrie abgedruckt habe:

Sehr geehrter Herr Ulfkotte,

seit geraumer Zeit lese ich ihre immer interessanten und aufschlussreichen Berichte über die Zustände in unserem Land. Ihre Aussagen in diversen Talkshows zum Thema Islam und Zuwanderung stimmen absolut mit meinen Beobachtungen überein. Ich habe daher interessiert Ihren Aufruf an direkt Betroffene gelesen und habe mich daher entschlossen, aus meinem beruflichen Alltag zu erzählen. Ich möchte (natürlich) anonym bleiben. Es hätte mit Sicherheit dienstrechtliche Konsequenzen, wenn ich geoutet werden würde.

Ich bin eine Polizistin Anfang 30 in Bayern. Seit der Grenzöffnung zu Osteuropa werden wir quasi geflutet mit kriminellen Banden aus Südosteuropa. Es sind eigentlich hauptsächlich Banden aus Rumänien, dann folgen Bulgarien, Litauen, Serbien, Polen etc. Wir haben nahezu jeden Tag die Schleuse der Dienststelle und die Zellen voll mit Kriminellen, die professionell Ladendiebstähle, Autodiebstähle, Einbrüche etc. begehen. Da wir ja unter uns sind, kann ich Tacheles schreiben. Oft sitzen bei uns Zigeunersippen, bei denen die Kinder schon zum Einbrechen geschickt werden. Die Frauen tragen Klauschürzen unter ihren Röcken, die Männer so eine Art Badeanzüge oder Stützmieder, in denen die Waren versteckt werden, wenn es auf Diebestour geht.

Das ganze Auto ist voll mit Diebesgut, am liebsten mit Kaffee, Duschgel, Schokolade, Shampoo, Windeln etc. Da man die ganzen Waren keinem Tatort zuordnen kann, bleibt uns nur, das Diebesgut sicherzustellen. Die Zigeuner werden mit einer Zustellungsvollmacht entlassen (Sicherheitsleistung nicht möglich, da nie Geld mitgeführt wird bzw. versteckt) und das war es dann. Von der Hygiene brauch ich gar nicht erst anzufangen, diese Sippen hausen in ihren Autos schlimmer als Tiere.

Dazu sind sie noch frech und dreist und die Frauen ziehen bei Kontrolle gern mal blank – das geschieht, um zu irritieren und abzulenken. Diese Sippen sind nur hier zum Klauen und Geld abzocken. Es ist unglaublich, aber sie kennen jeden Trick, mit dem man hier Geld abstauben kann. Da werden zig rumänische Geburtsurkunden mitgeführt, um Kindergeld zu kassieren etc.

Sie laufen durch die Innenstädte mit Kladden und machen einen auf »Taubstumme« und wenn ein Rentner spendet, wird ihm die Geldbörse gestohlen. Überhaupt ist Trickdiebstahl ihre Arbeitsweise. Wann immer ich in der Zeitung was vom Kettentrick, Glas-Wasser-Trick, Tuch-Trick etc. lese, weiß ich genau, dass die Täter Zigeuner waren (aber die normalen Bürger wissen das natürlich nicht). Eigentlich sollte man meiner Meinung nach alle Bürger warnen, sich von Zigeunern fernzuhalten, da diese wirklich zu 99 Prozent klauen und betrügen. Aber das wäre ja nicht politisch korrekt. Dass diese Gruppe nirgendwo in Europa gern gesehen wird, ist absolut nachvollziehbar!! Wenn ich und meine Kollegen in der Zeitung von »systematischer Verfolgung und Diskriminierung der Sinti und Roma« lesen, wissen wir nicht, ob wir lachen oder weinen sollen.

Überhaupt sind die Zigeuner sehr erfindungsreich, wenn es darum geht, den Staat und unsere Gesetze auszutricksen. So hat sich eine Vorgehensweise etabliert, mit der die Zigeuner keinen Cent Kfz-Versicherung, Steuer, Bußgeld etc. zahlen müssen. Das Ganze nennt sich »Scheinhalterschaft« und funktioniert so:

Ein Rumäne geht aufs Einwohnermeldeamt und meldet sich auf einem fiktiven Wohnsitz an. Mit der Meldebescheinigung erhält er ein Konto und geht zur Kfz-Zulassungsstelle und lässt über wenige Tage hinweg mehrere Autos auf sich zu. Diese Autos gibt er an kriminelle Banden weiter. Der Rumäne fährt wieder nach Rumänien zurück und hat dafür ca. 100 Euro kassiert. In der Zwischenzeit werden mit diesen Autos, die jetzt ein reguläres deutsches Kennzeichen haben, alle Arten von Straftaten begangen – Einbrüche, Tankstellenüberfälle, Bandendiebstähle etc. Die Ermittlungen über das Kennzeichen führen ins Leere, da der Halter nicht am angegebenen Wohnsitz wohnt. Natürlich wird auch keine Versicherung etc. gezahlt – es dauert ca. drei Monate aufgrund der Einspruchsfristen der Versicherung, bis diese das Auto endlich ausschreiben kann zur Entstempelung! Entweder wird das Auto dann irgendwann mal durch Zufall gefunden und entstempelt oder der nächste Scheinhalter lässt es einfach auf sich zu. Das Spiel kann ewig so weitergehen. Unsere Behörden sind viel zu langsam. Noch dazu ist dieses Verhalten noch nicht einmal strafbar – ich selbst habe ein Ermittlungsverfahren gegen den rumänischen Scheinhalter eingeleitet wegen »mittelbarer Falschbeurkundung«, doch das Verfahren wurde durch die StA eingestellt, da es sich bei dem Fahrzeugschein angeblich nicht um eine Urkunde handelt. So viel dazu. Da fragt man sich, warum man selbst eigentlich so doof ist und brav seine Kfz-Versicherung zahlt.

Kommen wir nun zum Thema Asylbewerber:

Wir haben hier auch sehr viele Zigeuner vom Balkan, die hier Asyl beantragen. Erst kürzlich habe ich eine serbische Familie kontrolliert, die ihren Leistungsbescheid im Auto mit dabei hatte. Es war eine Familie mit vier Kindern, die über 2000 Euro jeden Monat erhielt. Und das seit 1,5 Jahren, obwohl sie keinerlei Grund für Asyl vorweisen konnten. Von Fachkräften kann hier übrigens keine Rede sein, die meisten können nicht einmal lesen und schreiben.

Interessant war auch, als ich vor einigen Wochen einen Serben kontrollierte, der mir seinen serbischen Reisepass vorzeigte. Er fuhr gerade Richtung Serbien und anhand der Ein- und Ausreisestempel konnte ich sehen, dass er öfters von Serbien nach Deutschland reist. Bei der INPOL-Abfrage kam für ihn eine erkennungsdienstliche Behandlung als Asylbewerber heraus und ich wunderte mich, warum ich seinen Reisepass in den Händen hielt und keine Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber! Wir klärten das Ganze auf der Dienststelle ab und es kam heraus, dass er bei der Ausländerbehörde nur seinen serbischen Personalausweis abgegeben hatte – er hatte behauptet, er habe seinen Reisepass verloren! Also konnte er abkassieren als Asylant und ein- und ausreisen, wie er wollte mit seinem serbischen Reisepass! Außerdem war er bereits das dritte Mal da als Asylbewerber. Jedes Mal, wenn sein Antrag abgelehnt wurde, stand er nach kurzer Zeit wieder auf der Matte und hat erneut Asyl beantragt und wieder monatelang abkassiert. Dass man da wütend wird, ist wohl verständlich!

Aber man kann ja fast noch »froh« sein über die Zigeuner, denn die beklauen uns wenigstens »nur«! Mit den Zigeunern sickern hier auch täglich Moslems aus Afrika und Nahost ein. Meine Stadt hat ca. 70 000 Einwohner und die Kopftuchdichte ist rasant gestiegen. Ich muss wohl nicht betonen, dass ich dem Islam nichts abgewinnen kann. Den Koran habe ich gelesen und mir ist danach klar gewesen, warum alles derzeit so passiert, wie es eben passiert. Jeder vernünftige Mensch muss das erkennen, nachdem er sich mit der Lehre des Islam beschäftigt hat. Aber das ist ein anderes Thema.

Natürlich schießen bei uns auch die Asylantenheime wie Pilze aus dem Boden und damit einhergehend Messerstechereien, Belästigungen, Diebstähle, Schlägereien. Auch die ersten Vergewaltigungen gab es schon. Wir hatten bei uns im Asylantenheim einen Bulgaren (mit Familie!!), der sich als Kosovare ausgegeben hat und hier eine Einheimische vergewaltigt hat. Außerdem vor Kurzem einen Vergewaltigungsversuch einer 14-Jährigen durch einen afrikanischen Asylbewerber aus Gambia. Zudem schleichen immer wieder Syrer auf den Schulhöfen umher und belästigen junge Mädchen. Auch im Freibad gab es Vorfälle, wo sich Syrer an jungen Mädchen rieben. In den letzten Wochen war fast jeden Tag eine Schlägerei oder Messerstecherei im Asylantenheim.

Dafür habe ich es bei diversen Kontrollen immer wieder mit Moslems zu tun, die sich von mir als Frau nichts sagen lassen wollen oder sogar aggressiv werden, wenn ihr Fahrzeug durchsucht werden soll. Einmal hatten wir einen Moslem, der Angehöriger der DEUTSCHEN Bundeswehr war und sich absolut aggressiv aufgeführt hat. Er ist beinahe ausgerastet, als ich seinen Gebetsteppich auseinanderwickeln wollte. Mein Kollege hat ihn dann zur Sau gemacht, wie er sich hier aufführt, und er hat es zähneknirschend dulden müssen. Aber da überlegt man schon, was für Leute bei der Bundeswehr sind und unser Land verteidigen sollen.

Zum Thema Asylbewerber fällt mir noch ein, dass wir hier auch sehr viele Banden haben, die hier nur Asyl beantragen, um auf Diebestour gehen zu können. Z.B. sind das oft professionelle Diebe aus Georgien, die hierher zum Einbrechen und Stehlen kommen. Eigentlich habe ich bisher noch keinen Georgier getroffen, der noch nichts auf dem Kerbholz hatte. Da kann man wirklich von 100 Prozent sprechen, da in Georgien kein Krieg ist und der Weg so weit ist, dass man sich fragt, warum um alles in der Welt muss man in Deutschland Asyl beantragen. Wir sind alle wütend, aber wir können nichts machen. Ein Phänomen sind auch noch die mongolischen Asylbewerber, die ebenfalls wie die Georgier nur zum Klauen herkommen. Diese sind auf Parfümdiebstahl spezialisiert. Die Parfüms werden mithilfe von speziellen präparierten Diebstahlstaschen aus den Drogerien entwendet und in die Mongolei transportiert. Bei Kontrollen können wir natürlich nicht nachweisen, dass sie die selbst geklaut haben, also kommt nur eine Anzeige wegen Hehlerei in Betracht. Dann wird die Zustellungsvollmacht ausgefüllt und das war es dann. Kein Wunder, dass die keine Angst vor unserer Justiz haben.

Ich bin wütend und frustriert und sehe mein Land den Bach runtergehen und kann nichts dagegen machen. Meinen Kollegen geht es genauso. Bei uns sagt jeder: »Wenn die normalen Leute wüssten, was bei uns abgeht, gäbe es einen Aufstand«, aber es wird ja in den Zeitungen alles politisch korrekt verschwiegen. Ab Montag ziehen bei uns übrigens 200 »Flüchtlinge« in die Turnhalle der Schule. Ich bin gespannt, wie sich die Lage dort entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

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https://www.youtube.com/watch?v=g5ET6Ne3gXM

https://www.youtube.com/watch?v=3s9rhjAlsi0

 

Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

Ein Überblick über die Rechtslage

von Karl Albrecht Schachtschneider

http://www.pour-erika.de/politik/verfassungswidrige-einwanderung-von-fluchtlingen-nach-deutschland.html

Deutschland wird von der politischen Klasse umgebaut, in wessen Interesse auch immer. Es sind viele Politiken, die dafür eingesetzt werden. Das Ziel ist, Deutschland als eigenständigen Akteur der europäischen und der globalen Politik vergessen zu machen. Die Einbindung Deutschlands ist eine seit dem Zweiten Weltkrieg bestimmende Maxime der Deutschlandpolitik, sowohl der Politik des Westens als auch der Politik Deutschlands selbst. Der vermeintliche Sonderweg Deutschlands soll unmöglich gemacht werden. Die Europäische Union und die NATO hatten von vornherein und wesentlichen diesen Zweck. Ein Schulterschluß Deutschlands mit Rußland, der die Weltherrschaft der Vereinigten Staaten von Amerika gefährden könnte, sollte und soll ausgeschlossen sein. Aber nach wie vor steht die Souveränität Deutschlands, die das Bundesverfassungsgericht stetig verteidigt hat, wenn auch nur im Rahmen der eng verstandenen Verfassungsidentität Deutschlands, dem entgegen. Zur Umbaustrategie gehört auch die Veränderung der Bevölkerung Deutschlands. Nach der weitgehenden Amerikanisierung der Denkungsart durch die Reeducation schon seit der Besatzungszeit wird durch die Zuwanderung, die so gut wie nicht abgewehrt wird, die substantielle Umwandlung der Bevölkerung betrieben, mit vielfältigen Argumenten, Bedarfen an Arbeitskräften, humanitären Zwängen, egalitaristischen Moralismen, Selbstvorwürfen, und vor allem vielfältigem Rechtsbruch bei den Asylverfahren, immer unterstützt von der political correctness als Durchsetzungsmethode.

Die asylrechtliche Zuwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen eine ähnliche Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares, Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen, vor allem aber immense Kosten verursachen.

Wie schon beim Zuwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund. Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird.

Die irrige Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaften oder aus einem Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlingen und der Konvention zum Schutze der Menschenrecht und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“.

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden“.

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 ausgesprochen:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“.

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung staatfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie das das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

„(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

  1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
  2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
  3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

  1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
  2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln“.

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

„(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.

Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen“.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.

Im übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

„(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien“.

Nationale Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allem Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, die es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden.

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebeanordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß dem menschenwürdegerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz.

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge“ vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Zuwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein. Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzender Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Die Europäischen Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt §23Abs. 1.“

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber auch nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundestaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungsermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert)

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Es fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen.

Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland. Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeitsprinzip nicht möglich. Erst der Vermittlungsausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthaltserlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen. Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes. Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde erwartet, von denen die meisten sich als Zuwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist das Credo des demokratischen Rechtsstaates, der Republik. Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Deutschland hat eine Notstandsverfassung und braucht keine Diktatur, auch keine diktatorisch agierende Kanzlerin aus einem Pfarrhaus.

Berlin, den 7. September 2015

Karl Albrecht Schachtschneider

Deutschland – um 6 Mio. Moslems aufgestockt

Germany Replenishes Itself With 6 Million Muslims

http://www.israelnationalnews.com/Articles/Article.aspx/17488#.Ve03X33ak_4

Im englischen Original auf Arutz Sheva erschienen, Übersetzung:

http://www.pi-news.net/2015/09/deutschland-um-6-mio-moslems-aufgestockt/#more-480564

Bogart und Bergman werden “immer Paris haben.” Für den Rest von uns gibt es kein Paris mehr. Es gibt kein Europa mehr, und das geschieht furchtbar schnell. Millionen verlassen ihre Höllenlöcher in Syrien, im Irak und in Afghanistan für die Fleischtöpfe in Frankreich, Spanien, Italien und in anderen europäischen Ländern, die sie aufnehmen, und die meisten der Länder tun dies freudig, einige etwas zögernd. Deutschland ist das Hauptziel, und Deutschland scheint die Invasion sehr willkommen zu heißen.

(Von Jack Engelhard)

Wir hören aus verschiedenen Quellen (dank der Hilfe Soeren Kerns vom Gatestone Institut), dass in Deutschland bis zum Ende des Jahres die offizielle Zahl der Moslems auf sechs Millionen angestiegen sein wird. Müssen wir buchstabieren, was das bedeutet — Sechs Millionen? Nein, das ist nicht nötig.

Aber man könnte das Vergeltung nennen. Man könnte das Schicksal nennen, denn der Tag naht heran, an dem zur Nationalhymne ein neuer Text erklingt: „Der Koran über Alles.“

Auch wenn Europa niemals unser Lieblingskontinent gewesen ist, so ist dennoch die Quittung, die es erhält, nicht schön anzusehen. Wir sahen die Entwicklung in einem Buch voraus — den perfekten Ansturm islamischer Migration. Aber wer in den hohen Ämtern wollte auf die Warnung achten.

Doch es wird berichtet, dass die Deutschen glücklich sind und diese neue Bereicherung willkommen heißen; überglücklich und unbesorgt, dass diese neue Bevölkerung ihren eigenen besonderen Lebensstil mitbringt und mit anderen Menschen überwiegend nicht gut umgeht.

Versuchen wir es mit Political Correctness und sagen wir einfach, dass der Islam verschieden ist. Verschiedene Vorschriften, und bevor man es merkt, sind es deren Vorschriften, die alles vorschreiben.

Vor einiger Zeit, in einem besonders düsteren Geisteszustand, schrieb ich folgende Worte für Arutz Sheva nieder:

Was euch Herrscher von Europa betrifft, euch und euren Verrat; eines Tages wird euer verschlagener Antisemitismus zurück kehren, um euch heimzusuchen. Ihr habt tausend Synagogen vernichtet, und ihr habt sie mit zehntausenden von Moscheen ersetzt. Wartet nun und seht, was aus dem Boden Ismaels hervorwachsen wird. Eure Kirchen sind als nächstes dran.

Das war damals 2003, und die Vermutung hat sich als richtig herausgestellt.

Der typische Deutsche — wenn es einen solchen überhaupt noch gibt — sagt, der Zustrom ist gut. Warum? Weil die deutschen Geburtsraten zurückgegangen sind. Sie sagen, wir brauchen frisches Blut. Olga, eine schwedische Kellnerin, sagte mir dasselbe über Schweden. „Wir haben keine Kultur“, sagte sie. „Wir brauchen eine frische Kultur.“

Okay! Ihr wollt eine frische Kultur? Ihr werdet eine frische Kultur erhalten.

Ihr wollt frisches Blut? Ihr werdet frisches Blut erhalten. Wartet nur ab.

Ihr wollt hohe Geburtsraten? Ihr werdet hohe Geburtsraten erhalten.

Ungarn versucht den Zustrom zu stoppen — aber die Menschenmassen marschieren weiter. Einerseits verdient eine humanitäre Krise barmherzige Gerechtigkeit. Andererseits wird eine Kultur, die in so großer Zahl eintrifft, die vorhandene Kultur verzehren. Die Bedrohung der Auslöschung von tausend Jahren Tradition.

Damals im Koreakrieg waren amerikanische Generäle besorgt, dass China einfach einen Massenmarsch von Menschen durchführen könnte.

Zehn Millionen Chinesen — UNBEWAFFNET — würden einfach einmarschieren und alle Grenzen ausradieren.

Das geschieht jetzt, kurz zusammengefasst, in Europa. Nur, dass es Moslems sind, die in Europa ihr Lager aufschlagen. Sie brauchen keine Gewehre, um das Angesicht des Kontinents zu verändern. Und macht euch nichts vor, diese Umgestaltung ist ein Drama, das sich stündlich fortentwickelt. So denkt also bei eurem nächsten Urlaub in Europa daran: Lasst eure Bibeln daheim.

Vergesst eure Reiseführer zu den Kathedralen. Frischt eure Kenntnisse in arabischer Sprache auf. Und hütet euch davor, die „No-Go Areas“ zu betreten.

Vergesst Marseille. Einst ein französisches Juwel, ist nun zu einer gefährlichen islamischen Festung geworden.

In England findet eine Vergewaltigungsepidemie von Mädchen und Frauen durch Pakistanis statt, die von einer Willkommenskultur-Regierung importiert worden sind.

So geht es in großen Teilen Europas zu.

Seid vorsichtig, hütet euch vor Schadenfreude. Ja, Europa ist der Kontinent, der seine Juden von der Landkarte gestrichen hat, sechs Millionen auf einmal.

Aber der Zustrom hört nicht in Europa auf. Er geht weiter. Sie erreichen die Vereinigten Staaten in großen Wellen, und sie erreichen Israel.

Sie treffen ein als Migranten, die Zuflucht suchen. Unser Mitleid kennt keine Grenzen. Das ist, wie die Geschichte beginnt. Das ist aber nie, wie die Geschichte endet.

Je nach Einzelfall schulden wir den Flüchtlingen unser Erbarmen, aber es ist seltsam, dass sie nicht die Tore der moslemischen Länder ihrer Brüder eintreten.

Kontinente werden umgewälzt. Der Globus wird auf den Kopf gestellt. Aber dieses Chaos hat eine Methode. Da ist ein Plan.

Eines Morgens werden wir aufwachen und herausfinden, wie der Plan aussieht. Aber dann könnte es zu spät sein.

(Im englischen Original auf Arutz Sheva erschienen, Übersetzung von Renate)

http://www.pi-news.net/2015/09/deutschland-um-6-mio-moslems-aufgestockt/#more-480564

http://jackengelhard.com/biography/

Jack Engelhard ist ein am 20. Juli 1940 Toulouse  geborener jüdischer Buchautor und Journalist. Er wurde weltweit bekannt durch die Verfilmung seines Romans „Ein unmoralisches Angebot“ (verfilmt mit Robert Redford und Demi Moore in den Hauptrollen). Engelhard ist ständiger Kolumnist bei Arutz Sheva, er lebt und arbeitet in New York.

Engelhard, then an infant, escaped the place of his birth, Toulouse, when the Nazis invaded France. The Engelhard family, father, Noah, mother, Ida, sister, Sarah, escaped over the Pyrenees to Spain with the United States a hoped-for destination. However,the doors to America were shut. The family managed to gain entry to Canada, where they lived for some 10 years before finally gaining permanent residence and citizenship in the United States. Engelhard became an American citizen in 1961 and considers himself an American patriot . Engelhard’s writings have been praised for their “moral intensity”

Back in France, Engelhard’s father saw the Holocaust coming. At that time in Toulouse, the Engelhards were a wealthy and prominent family. Industrialists, educators, politicians, rabbis, ministers and priests were among their friends. At the invasion, Noah took steps to save his own family through contacts with the French Resistance. He is also credited with saving the lives of many other families whose lives were at risk. All that cost money and when the family came West, they arrived broke.
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Heute spielt Deutschland Weltmeister in Moral, die Medien sind voll von Edelmenschen, die jede Stimme der Vernunft in Kitsch ertränken und die Kritik an der verheerenden Asyl-Politik kriminalisieren. Deutschland solle Druck ausüben auf die EU-Länder, die die Quoten für die „Flüchtlings“aufnahme,  sprich die Verteilung des Debakels auf alle anderen ablehnen und sich dem Diktat Deutschlands nicht unterordnen wollen. Der Deutschlandfunk ist voll der moralischen Empörung und ruft nach „Druck“ auf Ungarn, auf Polen, Tschechien und die Slowakei. Der deutsche Ruf nach Druck auf die ehemals bereicherten Länder im Osten der EU klingt besonders gespenstisch. Er ruft Erinnerungen wach,  die in Deutschland in einer Welle von Gutmenschentum untergehen, die alles überrollt, was auf die Konsequenzen hinweist. Besonders die Einschleusung von Millionen Moslems, wovon in den Tränendrüsenberichten der deutschen Medien gar keine Rede ist, haben es den deutschen Bessermenschen offensichtlich angetan. Man brüstet sich laut, Deutschland habe den Rest der EU mit seiner vorbildlichen Flüchtlingspolitik „beschämt“.

Die Bedeutung dieser Immigration einer judenfeindlichen Kultur wird in schamlose Selbstgerechtigkeit unterschlagen.  Man kennt keine fremden Kulturen mehr, man kennt nur noch Deutsche, der Islam wird eingemeindet. Islamkritik ist tabu. Allah hält nun offiziell Einzug ins europäische Haus, von dem er Besitz nimmt nach Einladung von Merkel nach Mekka-Deutschland. Das Grundgesetz muss nur noch schariagemäss  nachgebessert und der deutsche Druck auf die noch nicht unterwerfungsbereiten Länder erhöht werden, und fertig ist das EU-Kalifat für die Übernahme durch Erdogan und den IS.

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Turkey’s Shadow War on Egypt Undermines Western Interests
by Burak Bekdil
The Gatestone Institute

http://www.meforum.org/5472/turkey-egypt

How Dangerous is ISIS to Israel?
by Efraim Inbar
BESA Center Perspectives

http://www.meforum.org/5473/israel-isis

Zuwanderung ohne Grenzen

GAM-Newsletter 21.08.2015

www.gam-online.de

Während sich der barbarische Islam-Terror scheinbar unaufhaltsam weiter entfaltet,

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/islamischer-staat-enthauptet-chef-archaeologen-von-palmyra-a-1048770.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-islamischer-staat-schlaegt-aufstand-in-sirte-nieder-a-1048397.html

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.britische-spezialeinheit-scharfschuetze-rettet-vater-und-sohn-vor-is-henker.7160e810-0fac-407a-a39c-38a7916145fb.html

findet gleichzeitig eine kriminelle Masseneinschleusung illegaler Zuwanderer nach Europa und Deutschland statt, die aktuell eskaliert. Gerade eben wurden für 2015 800.000 Asylbewerber prognostiziert, die sich daraus ergebenden realen Finanzlasten aber nicht  mit geliefert.   An vielen Orten und in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen führt dieser ungesteuerte, ja anarchische Züge annehmende Andrang bereits jetzt zu unzumutbaren Belastungen und beschleunigt rasant den gesellschaftlichen Systemverfall. So grassieren in Aufnahmelagern sowie in deren Umfeld zahlreiche Gewaltausbrüche und multiple Kriminalität; das Betreuungspersonal arbeitet nach eigenen Auskünften bis an den Rand der Erschöpfung; Kommunen ächzen unter der Last der oftmals überfordernden Unterbringungs- und Finanzierungsprobleme etc.

Im Erstaufnahmelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück, einem Ort, wo momentan mehr Asylbewerber als Einwohner leben, kam es in letzter Zeit bereits zu mehreren kriminellen Gewalthandlungen. Syrer und Marokkaner gingen mit Eisenstangen aufeinander los; berichtet wurde von einer Messerstecherei am Bahnhof; im Rahmen von neuerlichen Auseinandersetzungen wurden von den Heimbewohnern Sanitäranlagen angezündet. Gesetzmäßig wird dadurch die Stimmung vor Ort angespannter und gereizter: „Viele Heseper wollen etwas loswerden, wenn man sie auf die Flüchtlingssituation anspricht. Der Müll, der Lärm, diese Respektlosigkeit, diese Anspruchshaltung, geklaute Fahrräder, das Machogehabe der jungen Männer, sagen sie dann. Allein die Überzahl der Flüchtlinge scheint bei manchen Beklemmungen auszulösen. Anonym äußern sich die Menschen noch deutlicher – und härter.“ (NOZ vom 11. August 2015, S. 5).

Tatsache ist, dass die meisten der eingeschleusten Asylbewerber Muslime sind. Sie kommen aus Ländern, in denen der Islam die Bestimmungsgrundlage des staatlichen, politischen, sozialen und alltäglichen Handelns ist und in dieser normierenden und determinieren Funktion auch die Problemlagen und kriegerischen Gegensätze entscheidend mitverursacht, vor denen diese Menschen dann fliehen. Ist das diesen Flüchtlingen bewusst? Begreifen sie sich als Opfer islamischer Herrschaftsverhältnisse? Oder bringen sie unreflektiert genau diese problemverursachenden islamischen Sitten, Normen, Einstellungen, Verhaltensdispositionen etc. mit, aus denen ihre Misere resultiert und sich permanent reproduziert? Wollen sie sich mehrheitlich in die europäische säkular-demokratische Werte- und Lebensordnung einfügen (also sich selbst verändern) oder werden sie dogmatisch an ihrer islamischen Normativität festhalten und damit die Aufnahmeländer kontaminieren?

Das sind im Endeffekt die ausschlaggebenden Fragen, denen sich die deutsche Aufnahmegesellschaft stellen müsste. Stattdessen werden die realen Problemlagen durch einen ebenso aufdringlichen wie pseudomoralischen Mitleidsterror erstickt, der momentan von Seiten der Migrationsindustrie und deren medialen Lobbyisten in zum Teil fanatischer Weise entfacht wird.

Was die medialen und politischen Einpeitscher und Profiteure der „Flüchtlingsinvasion“ ausblenden und nicht wahrhaben wollen, ist Folgendes:  Es gibt in Deutschland nicht nur xenophile Gutmenschen einerseits und xenophobe „Nazis“ andererseits, wie die Medien realitätswidrig suggerieren.  Vielmehr gibt es eine (hoffentlich zunehmende und immer lauter werdende) Masse von Menschen, die auf der Basis einer säkular-demokratischen Grundhaltung beide Lager strikt ablehnt und sich gegen die forcierte Islamisierung sowie das aus dem Ruder laufende  Eindringen von immer mehr muslimischen Trägern extrem reaktionärer und aufklärungsfeindlicher Gesinnung wendet. Diese „Flüchtlinge“ sind mehrheitlich in keiner Weise eine „Bereicherung“ (nur für die Migrations-, Integrations- und Konsumgüterindustrie) , sondern bilden eine mehrdimensionale und destruktive Belastung – bis hin zu religiösem Vandalismus übelster Sorte.

Unser gesamtes Textarsenal bietet dazu analytisches und empirisches Material in Hülle und Fülle. Hier deshalb nur zwei aktuelle Beispiele zur Illustration:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kampf-der-Kulturen-im-Basler-Frauenbad/story/13845176

http://www.mmnews.de/index.php/politik/51622-suhl45

Sowohl im globalen als auch im europäischen und nationalen Maßstab stellen orthodoxe und radikale Muslime im Vergleich zu westlichen Rechtsextremisten das erheblich größere Bedrohungs-  und Gefahrenpotenzial dar. Es ist absolut unglaubwürdig und skandalös, immer nur einseitig die – zweifellos zu verurteilenden – Sachbeschädigungen und Propagandadelikte von einheimischen Rechtsextremisten anzuführen, andererseits aber die bereits jetzt quantitativ erheblich größere Zahl von  Gewalttaten und Kriminaldelikten von illegal eingereisten Asylbewerbern unter den Teppich zu kehren und jeden Hinweis darauf als „rassistisch“ zu verleumden. So provoziert man Wut, Hass und Empörung, deren Ausbruchslenkung noch offen ist.

Vgl. hierzu auch den Leserbrief vom 24.07.2015 im Anhang, der in der Neuen Osnabrücker Zeitung am 18.08.2015 nur zum Teil abgedruckt wurde.

Zudem: Es besteht überhaupt gar kein natürlicher und damit passiv als unveränderbar hinzunehmender Zusammenhang, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien etc. ausgerechnet nach Europa und Deutschland kommen müssen, um hier ihre Haut zu retten. Das geht auch in zahlreichen Ländern und Regionen, die viel näher an den Krisenherden liegen – auch wenn diese nicht in die Schlaraffenlandpropaganda und Werbehefte der kriminellen Schleuserbanden passen. Dass sich Kriegsflüchtlinge in die Anrainerstaaten retten, ist schon aus zu erwartenden Rückkehrbewegungen das eigentlich Naheliegende und Normale. (Die jetzt viel zitierten deutschen Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs sind ja auch nicht in den Nahen und Mittleren Osten ausgewandert. Dorthin gingen dann vielmehr zahlreiche Nazis nach 1945.) Dementsprechend wären dann auch dort effektive Unterstützungs-, Unterbringungs- und Versorgungsmaßnahmen adäquat lokalisiert.

Kurzum: Die Verteilung und Aufnahme der Flüchtlinge darf nicht länger in ein deutsches oder rein europäisches Problem umgewandelt und entsprechend „naturalisiert“ werden, während sich andere Weltregionen, und hier insbesondere die arabischen und afrikanischen Staaten, fein raus halten und die Ströme nach Europa leiten. Das Flüchtlingsproblem ist ein globales Problem und muss auf UNO-Ebene verhandelt und gelöst werden. Eine einseitige Lasten- und Verantwortungsabwälzung auf Europa ist absolut inakzeptabel und muss beendet werden.

Während man also überwiegend junge ungezügelte muslimische Männer in und vor den Asylbewerberunterkünften antrifft, stolzieren andernorts in Europa und Deutschland ganzkörperverschleierte Frauen aus den reichen arabischen Scharia-Staaten auf Shoppingtour in Großstädten und Kurorten herum, um so wie bestellt den „doppelten Würgegriff von McWorld und Djihad“ (Barber) zu symbolisieren. Sie kommen aus den reichen arabischen Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar, die einerseits den IS-Terror entscheidend hochgezüchtet haben und sich jetzt gegenüber den flüchtenden Glaubensbrüdern und -schwestern hermetisch abriegeln („Festung Arabische Halbinsel“). Dort, in den Krisenregionen, also die radikalislamischen Kopfabschneider, hier das nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alimentierte Islamisierungspotenzial inklusive zukünftiger Dschihadtouristen und dazwischen die ganzkörperverschleierten Touristenweiber aus den superreichen scharia-regulierten Öldiktaturen. Dazu die Aufforderung von Merkel bis zu echten und selbsternannten Pfaffen wie dieser geltungsgeile Spinner Till Schweiger: Maulhalten, Helfen, Spenden, Wegducken! „Vor Moslems kuschen“  als verordneter Volkssport der islamophilen Heilsarmee – Oder du bist Nazi. Ja, geht`s noch?

Wenn soziale Dummheit und politische Verkommenheit wehtäte, fiele Europa im Allgemeinen und Deutschland im Besonderen in einen ohrenbetäubenden Dauerschreikrampf. Das gilt auch für die Wirtschaftsverbände, die uns weismachen wollen, dass die ungesteuerte Massenzuwanderung den Fachkräftemangel beheben würde.

Hierzu siehe auch zweiter Beitrag im Anhang:

Hartmut Krauss: Ungesteuerte Zuwanderung als sozialökonomische „Bereicherung“? oder als gesellschaftlicher Problemverstärker?

Was wir also brauchen, ist ein Aufstand der Vernünftigen – gegen den reaktionären Block der schwarz-rot-grün-bunten Islam- und Migrationslobby, der das Europa der kulturellen Moderne endgültig zerstören will.

Die Religion des Friedens killt ihre Kritiker

Atheisten und Abtrünnige werden ausgepeitscht und abgeschlachtet

Während im Westen die politische Klasse den Islam hofiert und in den Medien verordnete Islamophilie zelebriert wird, werden die barbarischen Strafen des Religionsrechts, das angeblich nichts mit dem Islam zu tun hat, islamweit weiterhin praktiziert. Der  Blogger  Raef Badawi, der schon ausgepeitscht wurde, soll jetzt zum Tode verurteilt werden.

Raif Badawi

http://www.stern.de/politik/ausland/ehefrau-von-inhaftiertem-blogger-badawi-zum-stern-bitte-lasst-die-saudis-meinen-mann-nicht-toeten-2176901.html

  • Dem zu tausend Peitschenhieben verurteilten saudiarabischen Blogger Raef Badawi droht offenbar die Todesstrafe. Richter am Strafgericht des streng muslimischen Landes wollten den 31-Jährigen wegen Abfallens vom muslimischen Glauben anklagen, berichtet der „Independent“ unter Berufung auf Badawis Ehefrau Ensaf Haidar.
        Im Kontakt mit stern.de-Chefredakteur Philipp Jessen bestätigt Haidar die drohende Todesstrafe: „Ja, es ist wahr, mehr Informationen haben wir aber nicht.“ Badawis Ehefrau war mit ihren drei Kindern 2012 nach Kanada geflohen. Von dort aus kämpft sie für die Freilassung ihres Mannes. In einer Nachricht an Jessen zeigt sie sich sehr besorgt über die Zuspitzung der Lage und fleht die Welt um Hilfe an: „Bitte lasst die Saudis meinen Mann Raif Badawi nicht töten. Bitte helft ihm“, fleht Haidar.
  •     Raef Badawi war wegen Beleidigung des Islam zu zehn Jahren Haft, einer Geldstrafe und tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Die ersten 50 Schläge erhielt er Anfang Januar in Dschidda. Danach setzte die Vollzugsbehörde die Prügelstrafe, die über 20 Wochen aufgeteilt werden sollte, mehrmals aus „gesundheitlichen Gründen“ aus.
        Der Aktivist hatte auf seiner Internetseite Liberal Saudi Network immer wieder die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in dem wahhabitischen Königreich vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert. Im Jahr 2012 war er deshalb festgenommen und im November wegen „Beleidigung des Islam“ verurteilt worden.
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Ein anderer islamkritischer Blogger, Avijit Roy, wurde in Bangladesh zu Tode gehackt von zwei Killern, die wie die beiden Schlächter von Lee Rigby auf offener Strasse über ihn herfielen und ihn mit Macheten traktierten. Hinrichtungen von Abtrünnigen und Atheisten, Dissidenten und Kritikern des Islam gehört zur Kernkompetenz eines bestialischen Killerkults, mit dem die verkommenen europäischen Linken sympathisieren, die den Protest gegen Islamisierung als «Rassismus» denunzieren und ihre kriminellen Krawalltrupps mobilisieren, wo immer sich demokratischer Bürgerprotest gegen die Schariareligion regt.

Atheist US blogger hacked to death in Bangladesh

  • http://www.freemalaysiatoday.com/category/world/2015/02/27/atheist-us-blogger-hacked-to-death-in-bangladesh/
    February 27, 2015
       A prominent American blogger of Bangladeshi origin was hacked to death with machetes by unidentified assailants in Dhaka on Thursday, police said, with the atheist writer’s family claiming he had received numerous threats from Islamists.   
        The body of Avijit Roy, founder of Mukto-Mona (Free-mind) blog site which champions liberal secular writing in the Muslim-majority nation, was found covered in blood after the attack which also left his wife critically wounded. (…)   
             Roy, said to be around 40, is the second Bangladeshi blogger to have been murdered in two years and the fourth writer to have been attacked since 2004.
        Hardline Islamist groups have long demanded the public execution of atheist bloggers and sought new laws to combat writing critical of Islam.(…)   
        Police have launched a probe and recovered the machetes used in the attack but could not confirm whether Islamists were behind the incident.   
        But Roy’s father said the writer, a US citizen, had received a number of “threatening” emails and messages on social media from hardliners unhappy with his writing.   
        “He was a secular humanist and has written about ten books” including his most famous “Biswasher Virus” (Virus of Faith), his father Ajoy Roy told AFP.
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Das Abschlachten der Andersdenkenden und Ungläubigen ist die islamische Methode des Umgangs mit Kritik an der Religion des Friedens, wie schon die Ermordung  von Theo van  Gogh demonstriert hat. Auch in diesem Fall fiel der linke Medienmob über den Ermordeten her. Ob Strasssenmob oder Medienmob macht übrigens keinen Unterschied in der Absicht der Ausschaltung der Islamkritiker, die nach dem Religionsrecht ausgepeitscht oder auf der Strasse niedergemetzelt werden, und die auch im Westen unter Polizeischutz leben müssen, während sie vom Medienmob weiter gemobbt werden als «Rassisten».

Ob mit dem Messer (Mord an Theo van Gogh und Lee Rigby), mit der Axt (Überfall auf Kurt Westergaard) oder der Machete, die Menschenschlächter befolgen nur die Mordbefehle des Koran, der allen, die Allah nicht folgen, mit blutigen Strafen droht. Aber wenn man einen deutschen Islamagenten und Schlaumeier wie Mazyek hört, dann sind es die Moslems, die von den Deutschendhimmis attackiert und wie Juden damals von Nazis verfolgt werden.

Ein Takiyameister erklärt einem deutschen Musterdhimmi die Scharia

Deutsche Medienmenschen sind die  Musterschüler des Islam und lassen sich vom Takiya-Meister willig erklären, dass der Begriff Scharia erst im Mittelalter «im islamischen Kontext» aufgetaucht sei und das Strafrecht keine Bedeutung habe. Ganz so, als sei es nicht existent oder als sei das Religionsrecht des Islam für den Islam nicht relevant. Scharia sei der Weg zur Tränke , erklärt Mazyek den deutschen Kamelen im TV-Gespräch mit Elmar Thevessen (bei Phönix), und der gibt sich zufrieden mit der Erklärung, dass es «nur» um einen angeblichen Nebenaspekt der Scharia gehe, das Zivilrecht, das Strafrecht komme ja für Deutschland (noch) nicht in Frage.

Da fragt sich nur, welcher Ochse da jeweils zur Tränke kommt und wer auf dem Weg zur Tränke auf der Strecke bleibt. Denn Europa will nicht wissen, zu was für einer Tränke die islambesoffenen Dhimmis geführt werden, bis sie im blutigen Schariarecht ersaufen, das im Orient laufend vollstreckt wird, während die Islam-Musterschüler sich von Märchenonkel Mazyek erzählen lassen, dass die Scharia, nach der die Islamkritiker in den islamischen Musterländern hingerichtet und abgeschlachtet werden, für Deutschland keine Bedeutung hat als die eines friedensstiftenden Vermittlungsangebots für familäre «Streitfälle», die die Moslems bitte wie jedes deutsche Schiedsgericht (!) unter sich «lösen» möchten, durch den Imam oder durch die Familie (z.B. durch Kehlendurchschneiden der Töchter oder nach welchem Recht werden die Rechte der Betroffenen eingeschätzt?!). Wer ist denn da die «familiäre» Instanz, die kein demokratisches  Recht anerkennt, aber befugt sein will, als Autorität über Leben und Tod der Töchter zu entscheiden? Was sind das für Familien, die nicht dulden, dass die Frauen sich «im Streitfall» an die ordentlichen Gerichte wenden?

Da fordert der Mustermoslem unverfroren mit Berufung auf deutsche Schiedsgerichte, die dem demokratischen Recht unterstehen, die Anerkennung islamischer Schiedsgerichte ein, die einem ganz anderen Rechtssystem dienen; und zwar unter dem Vorwand: «nur» in Zivilrechtsangelegenheiten (also nur für Frauen folgenreich),  und mit Berufung auf die Gleichberechtigung der Modslems in Deutschland! Also islamisches präzivilisatorisches Religionsrecht als gleichberechtigt neben dem deutschen demokratisch geltenden Recht.

Und die deutschen Kamele merken es nicht, zu welcher Tränke sie geführt werden. Das ist das moslemische und linke Verständnis von Gleichberechtigung: na klar ist das islamische Schiedsgericht in Deutschland «gleichberechtigt», welcher Linke möchte den Moslems denn ihr «Recht» streitig machen. Da werden mit demokratischer Terminologie undemokratische Normen eingeführt, und Elmar Thevessen lässt sich das aufbinden und protestiert nicht. Er schluckt, was ihm an dieser Tränke offeriert wird und stellt sich als ein (frei)williger Steigbügelhalter für Mazyek & Konsorten zur Verfügung, erwähnt mit keinem Sterbenswort die blutige laufende Praxis des in der Welt des Islam weiterhin gültigen und laufend exekutierten Religionsrechts, das seine Kritiker killt. Wenn Mazyek so tut, als ob das Religionsrecht des Islam nicht zentral zur Gesetzesreligion Islam gehörte, tut der folgsame Dhimmi ebenfalls so, als habe der Märchenonkel ihn nun über den wahren Islam aufgeklärt.

Thevessen verhielt sich im Medienzirkus mit Mazyek wie ein gut dressierter Pudel, der dem Dompteur die Fleischhäppchen apportiert, mit denen die Raubtiere gefüttert werden, ehe man sie aus dem Käfig lässt. Sie müssen gut gefüttert werden, weiss der Takiyameister, damit sie sich nicht diskriminiert vorkommen, drum bekommen sie Sonderrechte im Multikultizirkus, sonst brechen sie aus, um ihre Raub- und Mordlust in der freien Wildbahn zu befriedigen.

Die Zirkuszuschauer, die sich noch Illusionen über die Natur dieser Schauspiele hingeben, sollten im Auge behalten, was in der freien Wildbahn geschieht, wo der Islam nicht mehr durch die säkularen Gesetze gebändigt wird, sondern sich frei entfalten kann, wie im Irak oder in Saudi-Arabien.

Ob Elmar Thevesssen sich auch von einem Nazi erzählen lassen würde, derAntisemitismus gehöre nicht zum NS? Aber wenn Mazyek den Naziknüppel aus dem Sack holt, mit dem die Islamkritik medial niedergeknüppelt wird, flankierend zu den Aktivitäten des Strassenmobs, dann ist ihm die Devotion des Duckmäusers sicher, die den Kopf einzieht, ehe er ihn  noch erhoben haben, und im Fusionssumpf von «Wir alle hier» untertaucht bzw. absäuft.

Mehr zu Thevessen, der die gesamte Islamkritik dumpf und stumpf als Hass verunglimpft:

http://www.pi-news.net/2012/11/pi-interview-mit-elmar-thevesen-zdf/

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Wie bei Phönix die Islamversteher, sind es beim Deutschlandfunk die Duckmäuser vom Dienst, die das Märchen vom Islam, der von seinen Kritikern verleumdet wird, verbreiten. Ob der Deutschlandfunk demnächst noch den Autor der «Medienmärchen», Müller-Ullrich, aufbietet, der Taslima Nasreen nach ihrer Flucht aus Bangladesh diffamierte, sie werde gar nicht verfolgt, mache sich nur wichtig, Bangladesh sei eine Demokratie? (Taslima Nasreen musste vor den grölenden Männerhorden, die ihr Haus umzingelten, flüchten; zuerst ging sie nach Europa, dann nach Indien. Sie lebt heute an wechselnden Wohnorten). Der Mullhrich könnte den Hörern ja erzählen (unter Berufung auf seine Kronzeugin, die Islamschwärmerin und Ajatollah-verehrerin Annemarie Schimmel), der amerikanische Blogger in Bangladesh, der als Atheist mit Mord bedroht und dann abgeschlachtet wurde, habe  die «Demokratie» von Bangladesh falsch verstanden und sich nur «wichtig machen» wollen. Auch in >Pakistan sind dieselben mörderischen Islamhorden am Werk, die «Blasphemie» mit demTod bedrohen.

Es sind die Stosstrupps der OIC, die das Blasphemiegesetz als Islamkritikverbot in der EU durchzusetzen im Begriff ist, aber was weiss das Kamel von der blutigen Quelle der Tränke!

So wie es für den Takiyameister den Islam nicht gibt, der gegen seine Kritiker weltweit tobt, so gibt es für den deutschen Musterdhimmi die Islamisierung Europas nicht. Dass die OIC ihr Programm des Islamkritikverbots als Blasphemiegesetz auch in der EU durchzusetzen weiss, nimmt Thevessen so wenig zur Kenntnis wie die Zustimmung zur Scharia unter «jugendlichen» Moslems nach den Umfragen von PEW, deren Ergebnisse er gezielt ignoriert. Er zitiert die demografischen Vorhersagen, die aber die Massenzuwanderung auslassen. Die Politik der OIC ist ihm so wenig ein Begriff wie die Islamkritik und der Meinungsterror der verordneten Islamophilie, denn er ist  Teil dieses Programms.

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AUS DER FUNDGRUBE:

DIE FROHE BOTSCHAFT DES ISLAM

Die korangemäss augepeitschten und ermordeten Blogger haben offenbar nicht eingesehen, wie friedlich doch der Koran ist, den sie nur falsch gelesen haben. Hier noch mal zur Erinnerung an  die  frohe Botschaft des Islam:

Der Papst “aus einem fernen Land”, in dessen Hauptstadt Buenos Aires im Jahr 1994 iranische Muslime 85 Juden umbrachten und zahlreiche verletzten, belehrte uns in “Evangelii Gaudium” über den Islam:

„Authentischer Islam und das richtige Lesen des Korans stehen jeder Form von Gewalt entgegen“…

  • Papst Franziskus hat dieses Apostolisches Lehrschreiben namens Evangelii Gaudium erst herausgegeben, aber die erste deutsche Version wurde vor wenigen Tagen zurückgezogen, sogar von der Homepage des Vatikans www.vatican.va entfernt,  jetzt gibt es die 2. Version, ich füge sie hier an. Auch dieses entschärfte Evangelii Gaudium ist immer noch ungeheuerlich, man sollte es bei passender Gelegenheit immer zitieren.
  • Da wurde dann von der angemessenen Interpretation gesprochen!
  • Dazu auch seine Äußerungen vom 20. März 2013 beim Empfang in der Salla Clementina:
  • vor allem die Muslime, die den einen lebendigen und barmherzigen Gott anbeten und im Gebet anrufen…
  • Im übrigen ist im Koran Maria die Schwester Aarons (also 1000 Jahre früher) und Jesus ist einer unter 30.000 Propheten, der nicht gekreuzigt wurde, sondern ein Ersatzmann.
  • „Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten. Und es sprechen die Juden: ‚Esra ist Allahs Sohn.‘ Und es sprechen die Nazarener: ‚Der Messias ist Allahs Sohn.‘ Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah, schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!“ (Sure 9, 29, 30)   Quelle:

http://www.buergerbewegung-pax-europa.de/http://www.bpe-online.net/

Ein Jude sagt was Sache ist

 Französischer Judenverband löst Eklat aus

Die Zeit 24. Februar 2015:   In Frankreich hat eine Äußerung des Vorsitzenden der jüdischen Gemeinschaft für Empörung gesorgt: Demnach werden alle Gewalttaten im Land von Muslimen verübt.

  • Der Präsident des jüdischen Dachverbands Crif in Frankreich, Roger Cukierman, hat großen Unmut ausgelöst.  „Alle Gewalttaten werden heute von jungen Muslimen begangen“, sagte er dem Radiosender Europe 1.
  • Der französische Islamrat (CFCM) boykottierte daraufhin am Montagabend den jährlichen Empfang von Crif.
  • Der Islamrat teilte mit, dass er nicht hinnehmen könne, „heute zum Gegenstand solch schwerer und unbegründeter Angriffe“ zu werden. Cukierman habe sich unverantwortlich und unzulässig verhalten. Es sei deshalb nicht opportun gewesen, an dem Diner teilzunehmen.
  • Cukierman nannte die Vorsitzende des rechtsextremen Front National, Marie Le Pen, in dem Gespräch mit Europe 1 „persönlich unbescholten“. Hinter ihr würden aber „all diese Negationisten, Vichy- und Petain-Anhänger“ stehen, sagte Cukierman weiter. Später stellte er klar, er habe „rechtlich unbescholten“ sagen wollen. Jüdische Prominente und Organisationen kritisierten ihn scharf. >   Weiterlesen

Zur Nazizeit durfte auch niemand öffentlich von Naziterror gegen Juden sprechen. Vielleicht wird es demnächst in Frankreich offiziell verboten, die moslemischen Anschläge gegen Juden als den islamischen Terror zu bezeichnen, der sie sind.  In England heisst der islamische Terror offiziell schon «unislamischer Terror», eine Sprachregelung, die von einer Labour-Politikerin in GB eingeführt wurde. Man könnte ja analog auch den Terror von Moslems gegen Juden als unislamische und projüdische  Anschläge bezeichnen. Dem Islamwahn sind keine Grenzen gesetzt.

Ein «Däne» namens Omar Abdel Hamid

Gute Zukunftsprognose für mehrfach vorbestraften Gewaltverbrecher:

Der Killer von Kopenhagen, ein arabischer Messerstecher,  wurde kürzlich von der Kuscheljustiz vorzeitig aus dem Knast entlassen.

http://ekstrabladet.dk/112/afsloering-her-er-gerningsmanden/5444324

KOPENHAGEN – Der Attentäter, der die tödlichen Terrorangriffe auf ein Kulturcafé und eine Synagoge in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen ausführte, wurde von der Polizei gestern Morgen erschossen. Dem Geheimdienst war der mehrfach vorbestrafte Omar Abdel Hamid (†22) bekannt.

Der Killer war Gang-Mitglied

  • Jetzt ist der Killer von Kopenhagen identifiziert. Es handelt sich um den 22-jährigen Omar Abdel Hamid El-Hussein, schreibt das Ekstra Bladet. Er ist in Dänemark geboren worden und lebte in Kopenhagen. Omar war ein Mitglied der kriminellen Gang «Brothas». Er ist vorbestraft für mehrere Straftaten, etwa Verstösse gegen das Waffengesetz und Gewaltdelikte.
  • Er kam erst gerade aus dem Gefängnis frei.
  • Nach Informationen des «Ekstra Bladet» wurde Omar Abdel Hamid El-Hussein erst vor zwei Wochen aus dem Gefängnis entlassen. Er sass wegen schwerer Körperverletzung ein. Bei einer Messerstecherei im November 2013 hatte er einen 19-Jähriger mit einem grossen Messer mehrmals in Bein und Gesäss gestochen.
  • Im Dezember 2014 war er zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aufgrund der langen Dauer der Untersuchungshaft kam er nun bereits wieder frei.
  • Vermutlich kein Komplize
  • Über das Motiv seiner blutigen Tat wird nach wie vor gerätselt – es sehe allerdings nach einem Nachahmer-Amoklauf von «Charlie Hebdo» aus, sagt Jens Madsen von der Kopenhagener Polizei.
  • Es gebe keine Hinweise auf Komplizen oder einen Aufenthalt des Mannes als Dschihadist in Syrien oder im Irak. Ob es eventuell im Gefängnis zu einer islamistischen Radikalisierumg kam, kann die Polizei bis jetzt nicht sagen.
  • Gestern Morgen befragte die Polizei Gangmitglieder der «Brothas» in der Gegend um Mjølnerparken. An einer Adresse fanden die Ermittler eine Waffe, die die Tatwaffe sein könnte.
  • Aufrufe zu solchen Anschlägen auf Twitter
  • Die Terrorangriffe in der dänischen Hauptstadt erinnern an sogenannte «Einsamer-Wolf»-Attacken – ähnlich den Anschlägen Anfang des Jahres in Paris. Sowohl Al-Kaida wie auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) rufen im Internet zu solchen Angriffen auf, die keine grosse Organisation erfordern.
  • Beide sunnitischen Terrororganisationen buhlen derzeit um die Aufmerksamkeit von Islamisten in aller Welt. Führer von Al-Kaida betonten in mehreren Videos im Januar die Pflicht jedes gläubigen Muslims zu Angriffen auf den Westen. Damit könne er mehr Schaden anrichten, als wenn er zum Kampf in ein muslimisches Land ziehe.
  • IS-Anhänger verbreiten vor allem über Twitter, aber auch über andere Kanäle im Web, Aufrufe zu blutigen Einzeltaten. Erst am vergangenen Montag rief ein IS-Dschihadist aus Syrien in einem Internet-Video auf Französisch zu neuen «Einsamer-Wolf»-Anschlägen im Westen auf.

Der «Einzeltäter» und seine Helfer

To mænd sigtes for hjælp til Terror

  • De to kan have hjulpet gerningsmanden med at gemme våbene efter weekendens terrorangreb i København.
  • To mænd er mandag blevet fremstillet i Københavns Dommervagt sigtet for at have hjulpet med at skaffe våbnet, der blev benyttet ved weekendens terrordrab, af vejen. 
  • To mænd bliver mandag fremstillet i grundlovsforhør ved dommervagten. De to mænd blev anholdt søndag og er sigtet for at være medvirkende til drabene i forbindelse med weekendens skudangreb i København.
  • Københavns Politi meddeler, at man søndag henholdsvis kl. 8:14 og kl. 14:50 anholdt de to mænd, der nu fremstilles i grundlovsforhør.
  • De to mænd mistænkes for med råd og dåd at have hjulpet gerningsmanden.
  • Københavns Politi „De to mænd mistænkes for med råd og dåd at have hjulpet gerningsmanden i forbindelse med skudattentaterne ved ”Krudttønden” og i Krystalgade,“ skriver politiet i en pressemeddelelse.

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Sofort nach dem Terroranschlag, der dem Karikaturisten Lars Vilk  gegolten hat, der überlebte, und bei dem der Regisseur Finn Nørgaard umgebracht wurde, und dem Mord vor der Synagoge kurbelte die Ministerpäsidentin die linke Leier an: Das hat nichts mit dem Islam zu tun. blablablabla.

http://www.blick.ch/news/ausland/terror-in-daenemark-das-sind-die-opfer-des-killers-von-kopenhagen-id3484774.html

Die Islamisierung Europas hat nichts mit dem Islam zu tun.  Der islamische Antijudaismus hat nichts mit dem Islam zu tun. Das Vorbild des Profeten hat nichts mit dem Islam zu tun. Der Koran hat nichts mit dem Islam zu tun. Der Islam hat nichts mit dem Islam zu tun. Er besteht aus lauter Einzelfällen.

Mohammedanische Hirnwäsche für Mädchen in der Schweiz

Kopftuch zum Ausprobieren?

> Video: https://www.youtube.com/watch?v=WVglLrBu5ds 

In Deutschland hatte ein evanglischer Pfarrer (Braunschweig) den Frauen seiner Kirche mal empfohlen, sie sollten einen Tag im Jahr ein Kopftuch tragen aus Solidarität mit den Muslimas. Islamunterwerfung, gell, soll nicht nur ein Privileg der Muslimas bleiben, nein, das ist für alle Frauen gedacht, gleichberechtigt!

Das Video zeigt die Einübung in die Einsackung von Schweizer Frauen/Mädchen, denen das Kopftuch zum Anprobieren sprich Ausprobieren des Unterwerfungs- Verhaltens aufoktroyiert wird. Wer nein sagt, ist dann islamophob, nicht wahr.

Ein Mann auf der Strasse wünscht Glück und „find das toll, dass ihr das macht». Die Einsackung von Frauen gefällt dem Mann auf der Strasse mit dem richtigen linken Bewusstsein und dem deutschen Akzent, das hatte er sich doch immer schon gewünscht. Da kann mann dann auch vier Frauen einsacken daheim, wenn erst  der Islam Staatsreligion ist, das ist doch toll,  jawoll.

Schon heute bleibt die Vielweiberei in der Schweiz straflos. Salafisten leben schon unbehelligt in krimineller Bigamie, da drücken die  islamkompatiblen Juristen voller Wohlwollen beide Augen zu.

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„Die Frau hat im Islam ohnehin nur den Status von Vieh, sie darf geprügelt, beschimpft, unterdrückt, gesteinigt oder verstümmelt werden. “Ehrenmorde” und “Zwangsheirat” in Berlin, Mannheim, Köln oder Aachen sind insofern purer Religionsfaschismus und Attentate auf uns alle. Die gängige Praxis unter den zahlreichen orientalischen Einwandererfamilien, wo Menschen verkuppelt und Ehen verordnet werden, entspricht uralter Stammeslogik finsterster Winkel der Menschheitsgeschichte und -orte, die Nähe zur barbarischen Sklaverei ist unübersehbar. Die Muslime in aller Welt bilden derzeit vor allem eine raffinierte und effizient gesteuerte Empörungsgemeinschaft, die bereits jetzt bei uns von außen in unsere Macht, unsere Regeln und unsere Meinungsbildung einzudringen versucht – dank entpolitisierter und gleichgültiger Massen inzwischen ein Kinderspiel. Aber wo sind die aufgeklärten Sozialdemokraten mit ihrer Geschichte denn geblieben?»

Aus: AUFRUF – OFFENER BRIEF AN ALLE KOLLEGEN, MITGLIEDER UND FREUNDE IM KULTURFORUM DER SOZIALDEMOKRATIE AUFKLÄRUNG STATT ISLAMISIERUNG DER BUNDESREPUBLIK !!!  von Jürgen Stark

  • Es soll hinterher keiner sagen, er hätte von all dem nichts gewusst. Bereits vor acht Jahren warnte JouWatch-Autor Jürgen Stark die SPD bereits vor einem verhängnisvollen Kurs und vor einer Verharmlosung der Islamisierung des Westens. Dieses Dokument wurde am 8. 6. 2007  im Newsletter der Sozialdemokratie veröffentlicht. Und so ist es ein Dokument der Zeitgeschichte und betrachtet man die Politik der SPD von heute, erkennt man – die Linken wollen und können nichts lernen. Volltext:

http://journalistenwatch.com/cms/2015/02/05/die-spd-ralph-giordano-und-die-islamisierung-deutschlands/?fb_ref=Default

Sie finden die Frauenbehandlung im Islam alle ganz toll,  diese verkommenen Sozialdemokraten, an die Jürgen Stark nach 2007 vergebens appellierte in der Annahme, es liesse sich dort  so etwas wie  Humanität und Gerechtigkeitssinn gegen ein finsteres Religionsregime aufbieten, – eine grosse Illusion. Der Islam-schwärmer und -schleuser sind gerade unter  Sozis verbreitet, die kein Problem  mit der Barbarei der Scharia haben, ebensowenig wie die Schweizer Islam-Kollaborateure, die die „Problematisierung“ des Islam unterbinden möchten,  wie der islomophile Georg Kreis, dessen offene Sympathien für die islamischen Verbrechen an Frauen und Kindern kritiklos geschluckt werden,  oder der Grüne zynische Bonze und Scharianwalt Vischer.

Sollte die Komplizenschaft von diesem Kreis einmal im „Club“ des Schweizer Fernsehens „diskutiert“ werden, die Frauenprügelmentalität der Schweizer Schariakomplizen würde im Gegacker der Moderatorin  untergehen und noch mit etwas süsslichem Konsenspudding verrührt werden, bis alle zufrieden hirnverschleiert versichern, sie hätten nichts gegen Islam und die Religionsfreiheit unterm Kopftuch und im Harem müsse geschützt werden.  Zwitscher zwitscher gacker gacker ja die Frauen sind ein Acker.                

VERROTTETE LABOUR-REGIERUNG IN ROTHERHAM

Sexualverbrechen der Moslemmännerbanden in Rotherham wurden über Jahre von der Labour-Stadtregierung geduldet und gedeckt

Das Herrenrecht hat halt viele Sympathisanten…

BaZ 6.2.15: Ein Abgrund von Machtmissbrauch

In Grossbritannien kommen Missstände bei der Aufklärung von Sexualverbrechen ans Licht. Die Stadtregierung in Rotherham hat Sexualverbechen lange verneint und heruntergespielt.

  • Die Analyse einer hohen Regierungsangestellten stellt den Verantwortlichen der 240 000-Einwohner-Stadt im nordenglischen Yorkshire ein verheerendes Zeugnis aus. In der Verwaltung herrsche eine «ungesunde Atmosphäre von Einschüchterung, Sexismus und Unterdrückung unangenehmer Fakten», schreibt Louise Casey. Offenbar haben zwei Stadträte sowie ein örtlicher Polizeibeamter die vielfachen Straftaten nicht nur vertuscht, sondern sich selbst daran beteiligt. Selbst zwölfjährige Mädchen seien von einem Vergewaltiger zum anderen herumgereicht worden. Zu den Verbrechen gehörten «die Vergewaltigung mit einer zerbrochenen Flasche»; andere Jugendliche seien «mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen» worden, ihren Peinigern die Füsse zu küssen. Sofort nach Veröffentlichung der 153-seitigen Anklageschrift trat die Labour-dominierte Stadtregierung geschlossen zurück. Der zuständige konservative Kommunalminister Eric Pickles ordnete bereits die Wiederwahl sämtlicher Stadträte für 2016 an. Dann werden der nationalpopulistischen Ukip gute Chancen eingeräumt, nach Jahrzehnte langer Labour-Herrschaft die Kontrolle über die Kommune zu gewinnen. Bereits diesen Mai steht das Unterhausmandat, gehalten von der Labour-Politikerin Sarah Champion, auf der Liste von Ukip-Zielen. Deren Vorgänger, Denis MacShane, fasste die Einstellung der Behörden in der früheren Stahlarbeiterstadt so zusammen: «Man wollte das multikulturelle Boot nicht zum Kentern bringen.»

(alle im selben multikulturellen Verbrecherboot – Mädchen über Bord)

  • Und so konnte geschehen, was bereits vergangenen August eine unabhängige Untersuchung als Ergebnis langer Recherchen veröffentlichte: «Nach konservativer Schätzung» wurden zwischen 1997 und 2013 mindestens 1400 Minderjährige missbraucht, «von mehreren Tätern vergewaltigt, in anderen Städten herumgereicht, entführt, geschlagen und eingeschüchtert.» In vielen Fällen seien Beweise unterdrückt oder ignoriert worden, glaubt die Untersuchungsführerin Alexis Jay und kommt zum gleichen Schluss wie jetzt die Regierungsbeamtin Casey: Weil die Täter überwiegend pakistanischer Herkunft, ihre Opfer fast ausschliesslich Weisse waren, schreckten Hilfsorganisationen und Strafverfolger vor dem Vorwurf des Rassismus zurück. (…) Die erneuten Enthüllungen von Rotherham geben der Kommission unter Richterin Goddard zusätzliche Aktualität. Dabei geht die unabhängige Untersuchung auf eine Reihe von Skandalen zurück, die Grossbritannien schon seit 2012 in Atem halten. Vorwürfe schwerster Straftaten, von Bedrohung über Körperverletzung, Leichen-schändung und Massenvergewaltigung, wurden von Polizei- und Sozial-behörden über mehrere Jahrzehnte ignoriert oder unterdrückt. (…) Unaufgeklärt bleibt einstweilen, wie im zuständigen Innenministerium in den 1980er- und 90er-Jahren brisante Akten über mögliche  Sexualstraf-taten verlorengehen konnten, was Gerüchten über ein Netzwerk von Kinderschändern Auftrieb gab. Richterin Goddard hat also viel zu tun.

Wer weiss, vielleicht  wird die Untersuchung auf Weisung des EMGH wegen Rassismus abgeblockt, die Angeklagten entschädigt und der zu installierende EU-Staatsanwalt (!) wird die Einstellung des Verfahrens verfügen.

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UK: Hundreds more Muslim rape gang cases discovered;

authorities still hiding them for fear of “racism” charges

February 4, 2015 

By Robert Spencer

“Six months on we’ve had no arrests, we’ve had no charges, evidence is still being lost….It’s still going on if not worse, because now they’re having to hide it more. I’m still seeing my abusers driving young girls in their car. They’re untouchable.” And they’re untouchable because the British authorities have yet to tackle, and may never tackle, what really makes them untouchable. What makes these rapists and sex traffickers untouchable is the prevailing culture — not just in Britain, but in the U.S. also, and all over the West — that consigns all concerns about the activity of Muslims, whether it be jihad terror or Sharia- and Qur’an-inspired sex trafficking, as here, to “racism” and “Islamophobia.” The officials who swept these cases under the rug were terrified of being called “bigots” by the likes of Nick Lowles and Fiyaz Mughal, and of losing their jobs as a result. So they kept quiet. As Britain races to ruin, these officials can console themselves that even as thousands of girls’ lives were ruined on their watch, and the world was treated to the spectacle of a free nation submitting meekly to barbaric activity on a shocking scale, at least they were never, ever “racist.”

“Video: Rotherham: Hundreds Of New Cases,” by Jason Farrell, Sky News, January 29, 2015:

http://news.sky.com/story/1416946/rotherham-victim-says-abusers-untouchable

A survivor of child sexual exploitation in Rotherham claims she still sees her abusers “driving young girls in their car”, as a Sky News investigation reveals hundreds of new cases continue to emerge.

In August 2014, the Alexis Jay report identified 1,400 cases of child sexual exploitation in the Yorkshire town.

But Sky News has learned that hundreds more cases were known to authorities prior to its publication and that hundreds more are being reported.

Victims continue to feel let down by authorities.

One survivor “Gemma” told Sky News: “It’s still going on if not worse, because now they’re having to hide it more.

“I’m still seeing my abusers driving young girls in their car. They’re untouchable.”

The Alexis Jay report found that hundreds of children had been sexually exploited, mostly by Asian gangs, and that Rotherham Council and South Yorkshire police had failed to tackle the Problem.

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