Die Stunde der kirchlichen Kollaborateure

Morgenandacht im Dhimmifunk zur Einstimmung in den Islam oder

Korankompetenz mit Frau Kreidler Kos von der katholischen Kirche

Morgenandacht: Respekt vor fremden Religionen

http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau:broadcast_id=541

Sendezeit:

5. Februar 2016, 06:35 Uhr
Autor:
Kreidler-Kos, Martina
Programm:
Deutschlandfunk
Sendung:
Morgenandacht
Länge:
04:20 Minuten
MP3:
Audio abspielen

Die Invasion des Landes mit Moslemmassen bringt den Bodensatz der Kollaboration ans Tageslicht, das Unterste wird nach oben geschwemmt, Kollaborateure schwimmen oben. Eine kitschtriefende Koranumsülzerin bringt den Hörern Respekt bei und treibt ihnen den Unglauben aus. Wer noch nicht an den friedlichen Islam glaubt, erhält Nachhilfe vom DLF.

Hier erzählt eine Islambeauftragte der katholischen Kirche, wie sehr eine Muslima, die in einem deutschen Krankenhaus arbeitet,  den christlichen Glauben respektiert und sehr sogfältig mit den Altartüchern umgeht. Fazit: „Es gibt Menschen, die achten, was anderen heilig ist“. Wer etwas anderes kennt, wird zu Tränen gerührt. Schuldbewusst fragt sich Frau Kreidler Kos, ob sie auch do ehrfürchtig mit dem islamischen Glauben umgeht wie diese Muslima mit den Christen. Was nach Koran mit den Ungläubigen passiert, davon hat Frau Kreidler Kos nie gehört. Es berührt sie auch nicht. Sie ist von Kopf bis Fuss auf Liebe zum Islam eingestellt, ja das ist ihre Welt und sonst gar nichts.    

Islamkotau statt Islamkritik ist das Programm des Denunziantenfunks,  der die Kritiker der Islamisierung dämonisiert. Religionskritik am Islam ist Hetze, Kritik ist Hass. Freundbild Islam, Feindbild Pegida. Die katholische Kirche an vorderster Front der Kapitulation vor dem neuen Gott. 

Ein Prof. Strohkopf oder so ähnlich schlägt vor, Aarabisch als Pflichtfach an deutschen Schulen für alle. Und ein Linguist teilt mit, dass in 20 Jahren die Deklinationen aus dem Deutschen verschwunden sein werden. Dann gibt es nur noch ein deutsch-arabisch-türkischisches Mischmasch. Deutsch wird es dann nur noch in Migrantenkreisen geben, die Deutschland verlassen haben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben jüdische Überlebende, die Deutschland verlassen mussten, oft gesagt, ihre Heimat sei die deutsche Sprache. Das ist auch meine kulturelle Heimat. Wenn die kaputt geht, gibt es keine Rückkehr mehr. Deutschland wird eine Erinnerung derer, die noch seine alte Sprache sprechen und sich im primitiven Primatenidiom des Arabotürkendeutsch der Invasorenhorden kulturfremder krimineller Eindringlinge nicht wieder-erkennen.

Die Prognose lautet: zwanzig Jahre, dann ist die deutsche Sprache hinüber, reduziert auf einen Barbarenmatsch, der übrigbleibt, wenn die einfallenden Analphabeten, Schulverweigerer und «bildungsfernen» Erobererhorden sich des Landes bemächtigt haben und den Ton angeben, an den sich die Einheimischen schon seit Jahren gewöhnen konnten, hey Alte, Schlampe, isch fick dich, was die linken Kollaborateure und Vergewaltiger-komplizen «Integration» nennen. Konversion wird zur Überlebensoption. Die Kirchen proben die Kapitulation schon lange. Mit der Kitschtante, die hier vorgeschickt wird, um dem Koran Respekt zu bezeugen, testet der DLF  die Reaktionen der Schlafschafe, die erst aufwachen, wenn der Muezzin aus allen Medien ruft.

 

The Truth about this Faith

Der Labourkandidat für das Bürgermeisteramt in London ist ein Moslem, der von Integration spricht, aber den Islam nicht anficht. Er ist «gegen Extremismus», den die Moslems angehen müssten. Aber die Quelle des «Extremismus», den Koran, tangiert er nicht. Es ist der Islam, der alle Voraussetzungen für Extremismus und Terror schafft und für die Segregation der Moslems in der westlichen Gesellschaft. Der Telegraph bringt einen kritischen Kommentar.

Islam is still rooted in the values of the dark ages – and until we accept that, we will never get rid of radicalism

http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/islamic-state/12005871/Islam-is-still-rooted-in-the-values-of-the-dark-ages-and-until-we-accept-that-we-will-never-get-rid-of-radicalism.html
Sadiq Khan is right – Muslims must integrate – but we must accept the truth about their faith
By Julia Hartley-Brewer – Telegraph 19 Nov 2015.

British Muslims must “tackle extremism”.

(…) Yes, as Mr Khan said, British Muslims “have a special role to play in tackling extremism”. As he says, that’s not because they – simply by virtue of sharing the same religion as the terrorists – are any more responsible for terror attacks than non-Muslims, but because they can be more effective” at tackling that extremism.

Britain’s extremist Islamists, after all, are not coming from ordinary Christian, Sikh, Hindu, Jewish or atheist backgrounds. They are coming from ordinary Muslim families, they have Muslim friends and they live in largely Muslim neighbourhoods. It is therefore those families, friends and neighbours who are likely to be the first to hear those extremist views and thus be in the position to challenge them at the earliest opportunity and, we hope, stem their growth into full-bodied Islamist violence.

 And that is crucial to Sadiq Khan’s other key point: it is time the social segregation of Muslims came to an end.. , many of Britain’s 2.7 million Muslims have lived here as a separate, co-existing community, right at the heart of our great cities but at the fringes of our Society.

Dazu müsste allerdings die Anhängerschaft an die Dschiahd-Religion zu einem Ende kommen. Wer in einem moslemischen Land aufwächst, kann diese Religion nicht aufgeben, ohne sein Leben zu riskieren. Wer in einem westlichen Land lebt, könnte das sehr wohl.

 As Mr Khan said: “Too many British Muslims grow up without really knowing anyone from a different background. We’ve protected people’s right to live their cultural life at the expense of creating a common life.”

Huge numbers of British Muslims are concentrated in distinct neighbourhoods, often living with, going to school with, working with, befriending and marrying only other Muslims. “This,” as Mr Khan so rightly pointed out, “creates the conditions for extremism and radicalisation to take hold.”

> Happy families, happy muslim life with many wives 

Is it really any wonder then that so many young British Muslims feel they are not really British when they have grown up isolated and alienated from the rest of the population? (…)

British Muslims need to face up to some home truths. But so too does Sadiq Khan.
Because, despite talking so much sense about integration and tackling extremism, the Labour MP still wasn’t brave enough to tell the one truth that really does need to be faced if we are going to end this deadly threat.

 In the very same speech, Mr Khan said the Paris terror attacks were carried out “in the name of a sick and evil ideology, a grotesque and perverse worldview which has nothing to do with the Islam that I know.”

That is nonsense. It is ludicrous to pretend that Islamism has nothing to do with Islam. It has everything to do with Islam and that is precisely why it has such a potent appeal to so many young Muslim men and women. 

As any scholar of Islam will tell you, the ideology behind Isil and al-Qaeda is as rooted in the Koran as are daily prayers and eating halal meat. Like Christianity, it just depends which verses you care to read and how literal an interpretation you choose to give them.

> The ideology behind Isil is as rooted in the Koran as are daily prayers

While Christianity has certainly been the cause of more than its fair share of violent bloodshed over the centuries, it has now evolved into a religion that is largely a force for peace.

Islam, though, has never been through an enlightenment or a reformation and is still rooted in the values of the dark ages. That is why Islamic extremism has boomed at a time when the rest of the world is embracing the liberal, democratic values of the 21st century.

Sadiq Khan should be applauded for his courage in speaking the truth about segregation and radicalisation.

But until we all accept the truth about the roots of Islamic extremism, we won’t win the battle for hearts and minds – let alone the bloody war that awaits.

Nun, solange dieser Moslemkandidat für das Bürgermeisteramt den Islam als die Quelle der islamischen Gewalt nicht tangiert, ist seine Rede reine Takiya und nicht so lobenswert für seinen vermeintlichen Mut, der ihm bei den Dhimmis zur Wahl verhelfen soll. Das bleibt weit hinter dem zurück, was Al Sisi vor der al Azhar zur islamogenen Gewalt gesagt hat und was die Dhimmimedien nicht zur Kenntnis nehmen. Aber immerhin zeigt der Artikel, dass die Denkverbote von Labour, die die perverse Sprachregelung eingeführt hatte, dass der islamische Terror „antiislamisch“ sei und nur so zu nennen, nicht mehr eingehalten wird.  

Der letzte Labourbürgermeister von London, Ken Livingstone, unternahm übrigens nichts gegen die wüstesten antisemitischen Moslemdemos auf Trafalgar Square, gegen die die Polizei angeblich nicht vorgehen konnte (sprich durfte), weil die Linke bekanntlich mit dem islamischen Antisemitismus sympathisiert.

Auch die französische Linke hat den islamischen Anitjudaismus wohlwollend toleriert, und Hollande, der sich nun als Retter der Nation gibt, hat wie seine Genossen und vor allem die französische Presse über Jahre sich geweigert, den islamischen  Religionsterror zu erkennen und zu bekämpfen. Zum Trauermarsch im Januar des Jahres wurde Netanyahu nicht eingeladen, dafür ausgerechnet der Holocaustleugner Abbas.

 

WAFFEN- UND KINDERHANDEL

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unterdrueckte-wahrheit-fluechtlingsstroeme-waffen-und-kinderhandel.html

13.11.2015

Udo Ulfkotte: Unterdrückte Wahrheit:

Flüchtlingsströme, Waffen- und Kinderhandel

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unterdrueckte-wahrheit-fluechtlingsstroeme-waffen-und-kinderhandel.html

Was unsere Medien täglich über die neue Völkerwanderung berichten, ist ganz sicher ein kleiner Ausschnitt aus der Realität. Warum schweigen Politiker und Leitmedien zum Waffen- und Kinderhandel der »Flüchtlinge«?

In den vergangenen Tagen war ich im Grenzgebiet von Passau/Deggendorf und später auch zwischen Graz (Österreich) und Spielfeld in der Nähe der slowenischen Grenze. An beiden Grenzübergängen werden ganz offen Waffen Richtung Deutschland transportiert und Kinder für den Kindesmissbrauch. Nein, das sagen nicht Verschwörungstheoretiker, sondern die staatlichen Sicherheitsbeamten vor Ort.

Ich habe in den letzten Tagen in der Region der  tschechischen, an der österreichisch-deutschen und in der Nähe der slowenisch-österreichischen Grenze mit Politikern, Bürgermeistern und Sicherheitsbeamten gesprochen.

Erstaunt haben mich folgende übereinstimmende Aussagen von glaubwürdigen Zeitzeugen: In den Flüchtlingsströmen werden Waffen und Rauschgift geschmuggelt.

Das ist den Sicherheitsbehörden in allen Ländern auf der Route des Asylanten-Tsunami klar (vor allem im Endziel Deutschland), aber die Migranten dürfen nicht kontrolliert werden, weil das aus der Sicht von Politikern eine »Provokation« wäre, die nicht kalkulierbare Folgen hätte.

Klar ist, dass ein nicht zu identifizierender Teil der »Flüchtlinge« bewaffnet in Richtung Deutschland zieht und/oder Munition transportiert. Klar ist unabhängig von »Flüchtlingen« auch, dass zudem Waffenschmuggler die offenen Grenzen für ihre Geschäfte ohne Risiko ausgenutzt haben. Die Sicherheitskräfte an den deutschen Grenzen schätzen, dass in den vergangenen Monaten bis zu einer Million Schusswaffen auf diesem Weg illegal nach Deutschland gelangt sind.

Das deckt sich mit kleineren Medienberichten der jüngsten Zeit, nach denen in öffentlich kaum wahrgenommenen Einzelfällen Waffen in Unterkünften von Asylbewerbern gefunden worden sein sollen. Die Mehrzahl der Waffen wird jedoch nach Einschätzung von Sicherheitskreisen von Personen transportiert, die sofort in Deutschland untertauchen, sich nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen melden und offenbar einem nicht näher bekannten Netzwerk angehören.

Ähnliches trifft nach Angaben von Sicherheitsbehörden bei nicht wenigen der Kinder zu, welche in den »Flüchtlingstrecks« zu sehen sind. Nach diesen Angaben werden die Menschenströme dazu missbraucht, Kinder nach Deutschland zu schmuggeln, die für den Kindesmissbrauch bestimmt sind. Man weiß das von Kindern, die unterwegs erkrankten und einfach am Straßenrand zurückgelassen wurden. Man vermutet das jedenfalls nach Befragungen solcher Kinder, die angaben, mit Personen gereist zu sein, die sie nicht kannten.

Ebenso hat mich eine offenbar dort regelmäßig vorkommende Beobachtung am Grenzübergang Spielfeld schockiert. Politiker aus dem nur wenige Kilometer entfernten Graz haben mir darüber berichtet. Sie haben Folgendes dokumentiert und können es jederzeit mit Bildmaterial belegen: Flüchtlinge, die sich auf der slowakischen Seite der Grenze aufhalten und darauf warten, nach Österreich durchgelassen zu werden, halten Kinder hoch.

Die Grenzschützer auf der österreichischen Seite haben dann Mitleid und lassen gezielt zuerst solche »Flüchtlinge« mit Kindern über die Grenze. Mitunter kommt es nach diesen Angaben vor, dass die »Flüchtlinge« die Kinder dann nach dem Passieren der Grenze einfach irgendwo absetzen und weitergehen.

Die Wahrheit lautet: Die Kinder gehören gar nicht zu ihnen. Derzeit wird geprüft, ob solche zurückgelassenen Kinder gezielt von »Flüchtlingen« auf der Balkanroute  »geklaut« wurden. Bei den geschilderten Beobachtungen handelt es sich um aktuelle Fälle aus den vergangenen Tagen.

Eine Autobahnpolizistin hat mich schon vor Wochen darum gebeten, einen Brandbrief zu veröffentlichen, den ich im neuen Sachbuch Die Asylindustrie abgedruckt habe:

Sehr geehrter Herr Ulfkotte,

seit geraumer Zeit lese ich ihre immer interessanten und aufschlussreichen Berichte über die Zustände in unserem Land. Ihre Aussagen in diversen Talkshows zum Thema Islam und Zuwanderung stimmen absolut mit meinen Beobachtungen überein. Ich habe daher interessiert Ihren Aufruf an direkt Betroffene gelesen und habe mich daher entschlossen, aus meinem beruflichen Alltag zu erzählen. Ich möchte (natürlich) anonym bleiben. Es hätte mit Sicherheit dienstrechtliche Konsequenzen, wenn ich geoutet werden würde.

Ich bin eine Polizistin Anfang 30 in Bayern. Seit der Grenzöffnung zu Osteuropa werden wir quasi geflutet mit kriminellen Banden aus Südosteuropa. Es sind eigentlich hauptsächlich Banden aus Rumänien, dann folgen Bulgarien, Litauen, Serbien, Polen etc. Wir haben nahezu jeden Tag die Schleuse der Dienststelle und die Zellen voll mit Kriminellen, die professionell Ladendiebstähle, Autodiebstähle, Einbrüche etc. begehen. Da wir ja unter uns sind, kann ich Tacheles schreiben. Oft sitzen bei uns Zigeunersippen, bei denen die Kinder schon zum Einbrechen geschickt werden. Die Frauen tragen Klauschürzen unter ihren Röcken, die Männer so eine Art Badeanzüge oder Stützmieder, in denen die Waren versteckt werden, wenn es auf Diebestour geht.

Das ganze Auto ist voll mit Diebesgut, am liebsten mit Kaffee, Duschgel, Schokolade, Shampoo, Windeln etc. Da man die ganzen Waren keinem Tatort zuordnen kann, bleibt uns nur, das Diebesgut sicherzustellen. Die Zigeuner werden mit einer Zustellungsvollmacht entlassen (Sicherheitsleistung nicht möglich, da nie Geld mitgeführt wird bzw. versteckt) und das war es dann. Von der Hygiene brauch ich gar nicht erst anzufangen, diese Sippen hausen in ihren Autos schlimmer als Tiere.

Dazu sind sie noch frech und dreist und die Frauen ziehen bei Kontrolle gern mal blank – das geschieht, um zu irritieren und abzulenken. Diese Sippen sind nur hier zum Klauen und Geld abzocken. Es ist unglaublich, aber sie kennen jeden Trick, mit dem man hier Geld abstauben kann. Da werden zig rumänische Geburtsurkunden mitgeführt, um Kindergeld zu kassieren etc.

Sie laufen durch die Innenstädte mit Kladden und machen einen auf »Taubstumme« und wenn ein Rentner spendet, wird ihm die Geldbörse gestohlen. Überhaupt ist Trickdiebstahl ihre Arbeitsweise. Wann immer ich in der Zeitung was vom Kettentrick, Glas-Wasser-Trick, Tuch-Trick etc. lese, weiß ich genau, dass die Täter Zigeuner waren (aber die normalen Bürger wissen das natürlich nicht). Eigentlich sollte man meiner Meinung nach alle Bürger warnen, sich von Zigeunern fernzuhalten, da diese wirklich zu 99 Prozent klauen und betrügen. Aber das wäre ja nicht politisch korrekt. Dass diese Gruppe nirgendwo in Europa gern gesehen wird, ist absolut nachvollziehbar!! Wenn ich und meine Kollegen in der Zeitung von »systematischer Verfolgung und Diskriminierung der Sinti und Roma« lesen, wissen wir nicht, ob wir lachen oder weinen sollen.

Überhaupt sind die Zigeuner sehr erfindungsreich, wenn es darum geht, den Staat und unsere Gesetze auszutricksen. So hat sich eine Vorgehensweise etabliert, mit der die Zigeuner keinen Cent Kfz-Versicherung, Steuer, Bußgeld etc. zahlen müssen. Das Ganze nennt sich »Scheinhalterschaft« und funktioniert so:

Ein Rumäne geht aufs Einwohnermeldeamt und meldet sich auf einem fiktiven Wohnsitz an. Mit der Meldebescheinigung erhält er ein Konto und geht zur Kfz-Zulassungsstelle und lässt über wenige Tage hinweg mehrere Autos auf sich zu. Diese Autos gibt er an kriminelle Banden weiter. Der Rumäne fährt wieder nach Rumänien zurück und hat dafür ca. 100 Euro kassiert. In der Zwischenzeit werden mit diesen Autos, die jetzt ein reguläres deutsches Kennzeichen haben, alle Arten von Straftaten begangen – Einbrüche, Tankstellenüberfälle, Bandendiebstähle etc. Die Ermittlungen über das Kennzeichen führen ins Leere, da der Halter nicht am angegebenen Wohnsitz wohnt. Natürlich wird auch keine Versicherung etc. gezahlt – es dauert ca. drei Monate aufgrund der Einspruchsfristen der Versicherung, bis diese das Auto endlich ausschreiben kann zur Entstempelung! Entweder wird das Auto dann irgendwann mal durch Zufall gefunden und entstempelt oder der nächste Scheinhalter lässt es einfach auf sich zu. Das Spiel kann ewig so weitergehen. Unsere Behörden sind viel zu langsam. Noch dazu ist dieses Verhalten noch nicht einmal strafbar – ich selbst habe ein Ermittlungsverfahren gegen den rumänischen Scheinhalter eingeleitet wegen »mittelbarer Falschbeurkundung«, doch das Verfahren wurde durch die StA eingestellt, da es sich bei dem Fahrzeugschein angeblich nicht um eine Urkunde handelt. So viel dazu. Da fragt man sich, warum man selbst eigentlich so doof ist und brav seine Kfz-Versicherung zahlt.

Kommen wir nun zum Thema Asylbewerber:

Wir haben hier auch sehr viele Zigeuner vom Balkan, die hier Asyl beantragen. Erst kürzlich habe ich eine serbische Familie kontrolliert, die ihren Leistungsbescheid im Auto mit dabei hatte. Es war eine Familie mit vier Kindern, die über 2000 Euro jeden Monat erhielt. Und das seit 1,5 Jahren, obwohl sie keinerlei Grund für Asyl vorweisen konnten. Von Fachkräften kann hier übrigens keine Rede sein, die meisten können nicht einmal lesen und schreiben.

Interessant war auch, als ich vor einigen Wochen einen Serben kontrollierte, der mir seinen serbischen Reisepass vorzeigte. Er fuhr gerade Richtung Serbien und anhand der Ein- und Ausreisestempel konnte ich sehen, dass er öfters von Serbien nach Deutschland reist. Bei der INPOL-Abfrage kam für ihn eine erkennungsdienstliche Behandlung als Asylbewerber heraus und ich wunderte mich, warum ich seinen Reisepass in den Händen hielt und keine Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber! Wir klärten das Ganze auf der Dienststelle ab und es kam heraus, dass er bei der Ausländerbehörde nur seinen serbischen Personalausweis abgegeben hatte – er hatte behauptet, er habe seinen Reisepass verloren! Also konnte er abkassieren als Asylant und ein- und ausreisen, wie er wollte mit seinem serbischen Reisepass! Außerdem war er bereits das dritte Mal da als Asylbewerber. Jedes Mal, wenn sein Antrag abgelehnt wurde, stand er nach kurzer Zeit wieder auf der Matte und hat erneut Asyl beantragt und wieder monatelang abkassiert. Dass man da wütend wird, ist wohl verständlich!

Aber man kann ja fast noch »froh« sein über die Zigeuner, denn die beklauen uns wenigstens »nur«! Mit den Zigeunern sickern hier auch täglich Moslems aus Afrika und Nahost ein. Meine Stadt hat ca. 70 000 Einwohner und die Kopftuchdichte ist rasant gestiegen. Ich muss wohl nicht betonen, dass ich dem Islam nichts abgewinnen kann. Den Koran habe ich gelesen und mir ist danach klar gewesen, warum alles derzeit so passiert, wie es eben passiert. Jeder vernünftige Mensch muss das erkennen, nachdem er sich mit der Lehre des Islam beschäftigt hat. Aber das ist ein anderes Thema.

Natürlich schießen bei uns auch die Asylantenheime wie Pilze aus dem Boden und damit einhergehend Messerstechereien, Belästigungen, Diebstähle, Schlägereien. Auch die ersten Vergewaltigungen gab es schon. Wir hatten bei uns im Asylantenheim einen Bulgaren (mit Familie!!), der sich als Kosovare ausgegeben hat und hier eine Einheimische vergewaltigt hat. Außerdem vor Kurzem einen Vergewaltigungsversuch einer 14-Jährigen durch einen afrikanischen Asylbewerber aus Gambia. Zudem schleichen immer wieder Syrer auf den Schulhöfen umher und belästigen junge Mädchen. Auch im Freibad gab es Vorfälle, wo sich Syrer an jungen Mädchen rieben. In den letzten Wochen war fast jeden Tag eine Schlägerei oder Messerstecherei im Asylantenheim.

Dafür habe ich es bei diversen Kontrollen immer wieder mit Moslems zu tun, die sich von mir als Frau nichts sagen lassen wollen oder sogar aggressiv werden, wenn ihr Fahrzeug durchsucht werden soll. Einmal hatten wir einen Moslem, der Angehöriger der DEUTSCHEN Bundeswehr war und sich absolut aggressiv aufgeführt hat. Er ist beinahe ausgerastet, als ich seinen Gebetsteppich auseinanderwickeln wollte. Mein Kollege hat ihn dann zur Sau gemacht, wie er sich hier aufführt, und er hat es zähneknirschend dulden müssen. Aber da überlegt man schon, was für Leute bei der Bundeswehr sind und unser Land verteidigen sollen.

Zum Thema Asylbewerber fällt mir noch ein, dass wir hier auch sehr viele Banden haben, die hier nur Asyl beantragen, um auf Diebestour gehen zu können. Z.B. sind das oft professionelle Diebe aus Georgien, die hierher zum Einbrechen und Stehlen kommen. Eigentlich habe ich bisher noch keinen Georgier getroffen, der noch nichts auf dem Kerbholz hatte. Da kann man wirklich von 100 Prozent sprechen, da in Georgien kein Krieg ist und der Weg so weit ist, dass man sich fragt, warum um alles in der Welt muss man in Deutschland Asyl beantragen. Wir sind alle wütend, aber wir können nichts machen. Ein Phänomen sind auch noch die mongolischen Asylbewerber, die ebenfalls wie die Georgier nur zum Klauen herkommen. Diese sind auf Parfümdiebstahl spezialisiert. Die Parfüms werden mithilfe von speziellen präparierten Diebstahlstaschen aus den Drogerien entwendet und in die Mongolei transportiert. Bei Kontrollen können wir natürlich nicht nachweisen, dass sie die selbst geklaut haben, also kommt nur eine Anzeige wegen Hehlerei in Betracht. Dann wird die Zustellungsvollmacht ausgefüllt und das war es dann. Kein Wunder, dass die keine Angst vor unserer Justiz haben.

Ich bin wütend und frustriert und sehe mein Land den Bach runtergehen und kann nichts dagegen machen. Meinen Kollegen geht es genauso. Bei uns sagt jeder: »Wenn die normalen Leute wüssten, was bei uns abgeht, gäbe es einen Aufstand«, aber es wird ja in den Zeitungen alles politisch korrekt verschwiegen. Ab Montag ziehen bei uns übrigens 200 »Flüchtlinge« in die Turnhalle der Schule. Ich bin gespannt, wie sich die Lage dort entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

_________________________

https://www.youtube.com/watch?v=g5ET6Ne3gXM

https://www.youtube.com/watch?v=3s9rhjAlsi0

 

Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

Ein Überblick über die Rechtslage

von Karl Albrecht Schachtschneider

http://www.pour-erika.de/politik/verfassungswidrige-einwanderung-von-fluchtlingen-nach-deutschland.html

Deutschland wird von der politischen Klasse umgebaut, in wessen Interesse auch immer. Es sind viele Politiken, die dafür eingesetzt werden. Das Ziel ist, Deutschland als eigenständigen Akteur der europäischen und der globalen Politik vergessen zu machen. Die Einbindung Deutschlands ist eine seit dem Zweiten Weltkrieg bestimmende Maxime der Deutschlandpolitik, sowohl der Politik des Westens als auch der Politik Deutschlands selbst. Der vermeintliche Sonderweg Deutschlands soll unmöglich gemacht werden. Die Europäische Union und die NATO hatten von vornherein und wesentlichen diesen Zweck. Ein Schulterschluß Deutschlands mit Rußland, der die Weltherrschaft der Vereinigten Staaten von Amerika gefährden könnte, sollte und soll ausgeschlossen sein. Aber nach wie vor steht die Souveränität Deutschlands, die das Bundesverfassungsgericht stetig verteidigt hat, wenn auch nur im Rahmen der eng verstandenen Verfassungsidentität Deutschlands, dem entgegen. Zur Umbaustrategie gehört auch die Veränderung der Bevölkerung Deutschlands. Nach der weitgehenden Amerikanisierung der Denkungsart durch die Reeducation schon seit der Besatzungszeit wird durch die Zuwanderung, die so gut wie nicht abgewehrt wird, die substantielle Umwandlung der Bevölkerung betrieben, mit vielfältigen Argumenten, Bedarfen an Arbeitskräften, humanitären Zwängen, egalitaristischen Moralismen, Selbstvorwürfen, und vor allem vielfältigem Rechtsbruch bei den Asylverfahren, immer unterstützt von der political correctness als Durchsetzungsmethode.

Die asylrechtliche Zuwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen eine ähnliche Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares, Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen, vor allem aber immense Kosten verursachen.

Wie schon beim Zuwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund. Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird.

Die irrige Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaften oder aus einem Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlingen und der Konvention zum Schutze der Menschenrecht und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“.

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden“.

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 ausgesprochen:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“.

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung staatfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie das das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

„(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

  1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
  2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
  3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

  1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
  2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln“.

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

„(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.

Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen“.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.

Im übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

„(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien“.

Nationale Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allem Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, die es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden.

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebeanordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß dem menschenwürdegerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz.

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge“ vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Zuwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein. Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzender Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Die Europäischen Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt §23Abs. 1.“

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber auch nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundestaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungsermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert)

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Es fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen.

Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland. Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeitsprinzip nicht möglich. Erst der Vermittlungsausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthaltserlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen. Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes. Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde erwartet, von denen die meisten sich als Zuwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist das Credo des demokratischen Rechtsstaates, der Republik. Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Deutschland hat eine Notstandsverfassung und braucht keine Diktatur, auch keine diktatorisch agierende Kanzlerin aus einem Pfarrhaus.

Berlin, den 7. September 2015

Karl Albrecht Schachtschneider

Katholischer Bischof in Ungarn redet Klartext

Ein Bischof widerspricht dem Papst 

BUDAPEST — Pope Francis’s message Sunday couldn’t have been clearer: With hundreds of thousands of refugees flowing into Europe, Catholics across the continent had a moral duty to help by opening their churches, monasteries and homes as sanctuaries.

On Monday, the church’s spiritual leader for southern Hungary — scene of some of the heaviest migrant flows anywhere in Europe — had a message just as clear: His Holiness is wrong.

“They’re not refugees. This is an invasion,” said Bishop Laszlo Kiss-Rigo, whose dominion stretches across the southern reaches of this predominantly Catholic nation. “They come here with cries of ‘Allahu Akbar.’ They want to take over.”

The bishop’s stark language reflects a broader spiritual struggle in Europe over how to respond to a burgeoning flow of predominantly Muslim men, women and children onto a largely Christian continent.

The pope’s call for compassion and charity is competing with a view most prominently articulated by Hungarian Prime Minister Viktor Orban, who has cast the flow of migrants as a direct challenge to Europe’s Christian character.

And in Hungary at least, it’s the prime minister’s view that seems to be winning out.

Even as Catholics in other parts of Europe heeded the pope’s plea for help Monday, there was little evidence here that church leaders were prepared to elevate what has so far been an anemic response to one of the worst humanitarian crises Europe has seen in decades.

And despite the heat that Orban has taken worldwide for attempts to crack down on some of the globe’s most vulnerable people by halting their journeys or throwing them into prison, his stance has seemed to only burnish his reputation here as a no-nonsense nationalist who will defend the country against an onslaught of  “tens of millions” of new arrivals.

“I’m in total agreement with the prime minister,” Kiss-Rigo said in an interview Monday.

The pope, by contrast, “doesn’t know the situation.”

The situation, as Kiss-Rigo describes it, is that Europe is being inundated by people who are posing as refugees but actually present a grave threat to the continent’s “Christian, universal values.

Weiterlesen

https://www.washingtonpost.com/world/hungarian-bishop-says-pope-is-wrong-about-refugees/2015/09/07/fcba72e6-558a-11e5-9f54-1ea23f6e02f3_story.html

_______________________________________

Die sog. humanitäre Katastrophe ist eine Invasion von mehrheitlich nicht Asylberechtigten und mehrheitlich Moslems, die die Islamisierung Europas rasend vorantreiben werden. Der Papst befindet sich darüber aber m.E. nicht so im Unklaren, wie der ungarische Bischof sagt, der als einer der wenigen würdenträger vor der Islamisierung warnt; der Papst sympathisiert mit den Moslems. Im Vatikan scheint man sich von der Umarmung des Islam mehr zu versprechen als von den Ungläubigen im gottlosen Europa.  

Deutschland – um 6 Mio. Moslems aufgestockt

Germany Replenishes Itself With 6 Million Muslims

http://www.israelnationalnews.com/Articles/Article.aspx/17488#.Ve03X33ak_4

Im englischen Original auf Arutz Sheva erschienen, Übersetzung:

http://www.pi-news.net/2015/09/deutschland-um-6-mio-moslems-aufgestockt/#more-480564

Bogart und Bergman werden “immer Paris haben.” Für den Rest von uns gibt es kein Paris mehr. Es gibt kein Europa mehr, und das geschieht furchtbar schnell. Millionen verlassen ihre Höllenlöcher in Syrien, im Irak und in Afghanistan für die Fleischtöpfe in Frankreich, Spanien, Italien und in anderen europäischen Ländern, die sie aufnehmen, und die meisten der Länder tun dies freudig, einige etwas zögernd. Deutschland ist das Hauptziel, und Deutschland scheint die Invasion sehr willkommen zu heißen.

(Von Jack Engelhard)

Wir hören aus verschiedenen Quellen (dank der Hilfe Soeren Kerns vom Gatestone Institut), dass in Deutschland bis zum Ende des Jahres die offizielle Zahl der Moslems auf sechs Millionen angestiegen sein wird. Müssen wir buchstabieren, was das bedeutet — Sechs Millionen? Nein, das ist nicht nötig.

Aber man könnte das Vergeltung nennen. Man könnte das Schicksal nennen, denn der Tag naht heran, an dem zur Nationalhymne ein neuer Text erklingt: „Der Koran über Alles.“

Auch wenn Europa niemals unser Lieblingskontinent gewesen ist, so ist dennoch die Quittung, die es erhält, nicht schön anzusehen. Wir sahen die Entwicklung in einem Buch voraus — den perfekten Ansturm islamischer Migration. Aber wer in den hohen Ämtern wollte auf die Warnung achten.

Doch es wird berichtet, dass die Deutschen glücklich sind und diese neue Bereicherung willkommen heißen; überglücklich und unbesorgt, dass diese neue Bevölkerung ihren eigenen besonderen Lebensstil mitbringt und mit anderen Menschen überwiegend nicht gut umgeht.

Versuchen wir es mit Political Correctness und sagen wir einfach, dass der Islam verschieden ist. Verschiedene Vorschriften, und bevor man es merkt, sind es deren Vorschriften, die alles vorschreiben.

Vor einiger Zeit, in einem besonders düsteren Geisteszustand, schrieb ich folgende Worte für Arutz Sheva nieder:

Was euch Herrscher von Europa betrifft, euch und euren Verrat; eines Tages wird euer verschlagener Antisemitismus zurück kehren, um euch heimzusuchen. Ihr habt tausend Synagogen vernichtet, und ihr habt sie mit zehntausenden von Moscheen ersetzt. Wartet nun und seht, was aus dem Boden Ismaels hervorwachsen wird. Eure Kirchen sind als nächstes dran.

Das war damals 2003, und die Vermutung hat sich als richtig herausgestellt.

Der typische Deutsche — wenn es einen solchen überhaupt noch gibt — sagt, der Zustrom ist gut. Warum? Weil die deutschen Geburtsraten zurückgegangen sind. Sie sagen, wir brauchen frisches Blut. Olga, eine schwedische Kellnerin, sagte mir dasselbe über Schweden. „Wir haben keine Kultur“, sagte sie. „Wir brauchen eine frische Kultur.“

Okay! Ihr wollt eine frische Kultur? Ihr werdet eine frische Kultur erhalten.

Ihr wollt frisches Blut? Ihr werdet frisches Blut erhalten. Wartet nur ab.

Ihr wollt hohe Geburtsraten? Ihr werdet hohe Geburtsraten erhalten.

Ungarn versucht den Zustrom zu stoppen — aber die Menschenmassen marschieren weiter. Einerseits verdient eine humanitäre Krise barmherzige Gerechtigkeit. Andererseits wird eine Kultur, die in so großer Zahl eintrifft, die vorhandene Kultur verzehren. Die Bedrohung der Auslöschung von tausend Jahren Tradition.

Damals im Koreakrieg waren amerikanische Generäle besorgt, dass China einfach einen Massenmarsch von Menschen durchführen könnte.

Zehn Millionen Chinesen — UNBEWAFFNET — würden einfach einmarschieren und alle Grenzen ausradieren.

Das geschieht jetzt, kurz zusammengefasst, in Europa. Nur, dass es Moslems sind, die in Europa ihr Lager aufschlagen. Sie brauchen keine Gewehre, um das Angesicht des Kontinents zu verändern. Und macht euch nichts vor, diese Umgestaltung ist ein Drama, das sich stündlich fortentwickelt. So denkt also bei eurem nächsten Urlaub in Europa daran: Lasst eure Bibeln daheim.

Vergesst eure Reiseführer zu den Kathedralen. Frischt eure Kenntnisse in arabischer Sprache auf. Und hütet euch davor, die „No-Go Areas“ zu betreten.

Vergesst Marseille. Einst ein französisches Juwel, ist nun zu einer gefährlichen islamischen Festung geworden.

In England findet eine Vergewaltigungsepidemie von Mädchen und Frauen durch Pakistanis statt, die von einer Willkommenskultur-Regierung importiert worden sind.

So geht es in großen Teilen Europas zu.

Seid vorsichtig, hütet euch vor Schadenfreude. Ja, Europa ist der Kontinent, der seine Juden von der Landkarte gestrichen hat, sechs Millionen auf einmal.

Aber der Zustrom hört nicht in Europa auf. Er geht weiter. Sie erreichen die Vereinigten Staaten in großen Wellen, und sie erreichen Israel.

Sie treffen ein als Migranten, die Zuflucht suchen. Unser Mitleid kennt keine Grenzen. Das ist, wie die Geschichte beginnt. Das ist aber nie, wie die Geschichte endet.

Je nach Einzelfall schulden wir den Flüchtlingen unser Erbarmen, aber es ist seltsam, dass sie nicht die Tore der moslemischen Länder ihrer Brüder eintreten.

Kontinente werden umgewälzt. Der Globus wird auf den Kopf gestellt. Aber dieses Chaos hat eine Methode. Da ist ein Plan.

Eines Morgens werden wir aufwachen und herausfinden, wie der Plan aussieht. Aber dann könnte es zu spät sein.

(Im englischen Original auf Arutz Sheva erschienen, Übersetzung von Renate)

http://www.pi-news.net/2015/09/deutschland-um-6-mio-moslems-aufgestockt/#more-480564

http://jackengelhard.com/biography/

Jack Engelhard ist ein am 20. Juli 1940 Toulouse  geborener jüdischer Buchautor und Journalist. Er wurde weltweit bekannt durch die Verfilmung seines Romans „Ein unmoralisches Angebot“ (verfilmt mit Robert Redford und Demi Moore in den Hauptrollen). Engelhard ist ständiger Kolumnist bei Arutz Sheva, er lebt und arbeitet in New York.

Engelhard, then an infant, escaped the place of his birth, Toulouse, when the Nazis invaded France. The Engelhard family, father, Noah, mother, Ida, sister, Sarah, escaped over the Pyrenees to Spain with the United States a hoped-for destination. However,the doors to America were shut. The family managed to gain entry to Canada, where they lived for some 10 years before finally gaining permanent residence and citizenship in the United States. Engelhard became an American citizen in 1961 and considers himself an American patriot . Engelhard’s writings have been praised for their “moral intensity”

Back in France, Engelhard’s father saw the Holocaust coming. At that time in Toulouse, the Engelhards were a wealthy and prominent family. Industrialists, educators, politicians, rabbis, ministers and priests were among their friends. At the invasion, Noah took steps to save his own family through contacts with the French Resistance. He is also credited with saving the lives of many other families whose lives were at risk. All that cost money and when the family came West, they arrived broke.
_________________________________________

Heute spielt Deutschland Weltmeister in Moral, die Medien sind voll von Edelmenschen, die jede Stimme der Vernunft in Kitsch ertränken und die Kritik an der verheerenden Asyl-Politik kriminalisieren. Deutschland solle Druck ausüben auf die EU-Länder, die die Quoten für die „Flüchtlings“aufnahme,  sprich die Verteilung des Debakels auf alle anderen ablehnen und sich dem Diktat Deutschlands nicht unterordnen wollen. Der Deutschlandfunk ist voll der moralischen Empörung und ruft nach „Druck“ auf Ungarn, auf Polen, Tschechien und die Slowakei. Der deutsche Ruf nach Druck auf die ehemals bereicherten Länder im Osten der EU klingt besonders gespenstisch. Er ruft Erinnerungen wach,  die in Deutschland in einer Welle von Gutmenschentum untergehen, die alles überrollt, was auf die Konsequenzen hinweist. Besonders die Einschleusung von Millionen Moslems, wovon in den Tränendrüsenberichten der deutschen Medien gar keine Rede ist, haben es den deutschen Bessermenschen offensichtlich angetan. Man brüstet sich laut, Deutschland habe den Rest der EU mit seiner vorbildlichen Flüchtlingspolitik „beschämt“.

Die Bedeutung dieser Immigration einer judenfeindlichen Kultur wird in schamlose Selbstgerechtigkeit unterschlagen.  Man kennt keine fremden Kulturen mehr, man kennt nur noch Deutsche, der Islam wird eingemeindet. Islamkritik ist tabu. Allah hält nun offiziell Einzug ins europäische Haus, von dem er Besitz nimmt nach Einladung von Merkel nach Mekka-Deutschland. Das Grundgesetz muss nur noch schariagemäss  nachgebessert und der deutsche Druck auf die noch nicht unterwerfungsbereiten Länder erhöht werden, und fertig ist das EU-Kalifat für die Übernahme durch Erdogan und den IS.

_________________________________________

Turkey’s Shadow War on Egypt Undermines Western Interests
by Burak Bekdil
The Gatestone Institute

http://www.meforum.org/5472/turkey-egypt

How Dangerous is ISIS to Israel?
by Efraim Inbar
BESA Center Perspectives

http://www.meforum.org/5473/israel-isis

Zuwanderung ohne Grenzen

GAM-Newsletter 21.08.2015

www.gam-online.de

Während sich der barbarische Islam-Terror scheinbar unaufhaltsam weiter entfaltet,

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/islamischer-staat-enthauptet-chef-archaeologen-von-palmyra-a-1048770.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-islamischer-staat-schlaegt-aufstand-in-sirte-nieder-a-1048397.html

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.britische-spezialeinheit-scharfschuetze-rettet-vater-und-sohn-vor-is-henker.7160e810-0fac-407a-a39c-38a7916145fb.html

findet gleichzeitig eine kriminelle Masseneinschleusung illegaler Zuwanderer nach Europa und Deutschland statt, die aktuell eskaliert. Gerade eben wurden für 2015 800.000 Asylbewerber prognostiziert, die sich daraus ergebenden realen Finanzlasten aber nicht  mit geliefert.   An vielen Orten und in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen führt dieser ungesteuerte, ja anarchische Züge annehmende Andrang bereits jetzt zu unzumutbaren Belastungen und beschleunigt rasant den gesellschaftlichen Systemverfall. So grassieren in Aufnahmelagern sowie in deren Umfeld zahlreiche Gewaltausbrüche und multiple Kriminalität; das Betreuungspersonal arbeitet nach eigenen Auskünften bis an den Rand der Erschöpfung; Kommunen ächzen unter der Last der oftmals überfordernden Unterbringungs- und Finanzierungsprobleme etc.

Im Erstaufnahmelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück, einem Ort, wo momentan mehr Asylbewerber als Einwohner leben, kam es in letzter Zeit bereits zu mehreren kriminellen Gewalthandlungen. Syrer und Marokkaner gingen mit Eisenstangen aufeinander los; berichtet wurde von einer Messerstecherei am Bahnhof; im Rahmen von neuerlichen Auseinandersetzungen wurden von den Heimbewohnern Sanitäranlagen angezündet. Gesetzmäßig wird dadurch die Stimmung vor Ort angespannter und gereizter: „Viele Heseper wollen etwas loswerden, wenn man sie auf die Flüchtlingssituation anspricht. Der Müll, der Lärm, diese Respektlosigkeit, diese Anspruchshaltung, geklaute Fahrräder, das Machogehabe der jungen Männer, sagen sie dann. Allein die Überzahl der Flüchtlinge scheint bei manchen Beklemmungen auszulösen. Anonym äußern sich die Menschen noch deutlicher – und härter.“ (NOZ vom 11. August 2015, S. 5).

Tatsache ist, dass die meisten der eingeschleusten Asylbewerber Muslime sind. Sie kommen aus Ländern, in denen der Islam die Bestimmungsgrundlage des staatlichen, politischen, sozialen und alltäglichen Handelns ist und in dieser normierenden und determinieren Funktion auch die Problemlagen und kriegerischen Gegensätze entscheidend mitverursacht, vor denen diese Menschen dann fliehen. Ist das diesen Flüchtlingen bewusst? Begreifen sie sich als Opfer islamischer Herrschaftsverhältnisse? Oder bringen sie unreflektiert genau diese problemverursachenden islamischen Sitten, Normen, Einstellungen, Verhaltensdispositionen etc. mit, aus denen ihre Misere resultiert und sich permanent reproduziert? Wollen sie sich mehrheitlich in die europäische säkular-demokratische Werte- und Lebensordnung einfügen (also sich selbst verändern) oder werden sie dogmatisch an ihrer islamischen Normativität festhalten und damit die Aufnahmeländer kontaminieren?

Das sind im Endeffekt die ausschlaggebenden Fragen, denen sich die deutsche Aufnahmegesellschaft stellen müsste. Stattdessen werden die realen Problemlagen durch einen ebenso aufdringlichen wie pseudomoralischen Mitleidsterror erstickt, der momentan von Seiten der Migrationsindustrie und deren medialen Lobbyisten in zum Teil fanatischer Weise entfacht wird.

Was die medialen und politischen Einpeitscher und Profiteure der „Flüchtlingsinvasion“ ausblenden und nicht wahrhaben wollen, ist Folgendes:  Es gibt in Deutschland nicht nur xenophile Gutmenschen einerseits und xenophobe „Nazis“ andererseits, wie die Medien realitätswidrig suggerieren.  Vielmehr gibt es eine (hoffentlich zunehmende und immer lauter werdende) Masse von Menschen, die auf der Basis einer säkular-demokratischen Grundhaltung beide Lager strikt ablehnt und sich gegen die forcierte Islamisierung sowie das aus dem Ruder laufende  Eindringen von immer mehr muslimischen Trägern extrem reaktionärer und aufklärungsfeindlicher Gesinnung wendet. Diese „Flüchtlinge“ sind mehrheitlich in keiner Weise eine „Bereicherung“ (nur für die Migrations-, Integrations- und Konsumgüterindustrie) , sondern bilden eine mehrdimensionale und destruktive Belastung – bis hin zu religiösem Vandalismus übelster Sorte.

Unser gesamtes Textarsenal bietet dazu analytisches und empirisches Material in Hülle und Fülle. Hier deshalb nur zwei aktuelle Beispiele zur Illustration:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kampf-der-Kulturen-im-Basler-Frauenbad/story/13845176

http://www.mmnews.de/index.php/politik/51622-suhl45

Sowohl im globalen als auch im europäischen und nationalen Maßstab stellen orthodoxe und radikale Muslime im Vergleich zu westlichen Rechtsextremisten das erheblich größere Bedrohungs-  und Gefahrenpotenzial dar. Es ist absolut unglaubwürdig und skandalös, immer nur einseitig die – zweifellos zu verurteilenden – Sachbeschädigungen und Propagandadelikte von einheimischen Rechtsextremisten anzuführen, andererseits aber die bereits jetzt quantitativ erheblich größere Zahl von  Gewalttaten und Kriminaldelikten von illegal eingereisten Asylbewerbern unter den Teppich zu kehren und jeden Hinweis darauf als „rassistisch“ zu verleumden. So provoziert man Wut, Hass und Empörung, deren Ausbruchslenkung noch offen ist.

Vgl. hierzu auch den Leserbrief vom 24.07.2015 im Anhang, der in der Neuen Osnabrücker Zeitung am 18.08.2015 nur zum Teil abgedruckt wurde.

Zudem: Es besteht überhaupt gar kein natürlicher und damit passiv als unveränderbar hinzunehmender Zusammenhang, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien etc. ausgerechnet nach Europa und Deutschland kommen müssen, um hier ihre Haut zu retten. Das geht auch in zahlreichen Ländern und Regionen, die viel näher an den Krisenherden liegen – auch wenn diese nicht in die Schlaraffenlandpropaganda und Werbehefte der kriminellen Schleuserbanden passen. Dass sich Kriegsflüchtlinge in die Anrainerstaaten retten, ist schon aus zu erwartenden Rückkehrbewegungen das eigentlich Naheliegende und Normale. (Die jetzt viel zitierten deutschen Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs sind ja auch nicht in den Nahen und Mittleren Osten ausgewandert. Dorthin gingen dann vielmehr zahlreiche Nazis nach 1945.) Dementsprechend wären dann auch dort effektive Unterstützungs-, Unterbringungs- und Versorgungsmaßnahmen adäquat lokalisiert.

Kurzum: Die Verteilung und Aufnahme der Flüchtlinge darf nicht länger in ein deutsches oder rein europäisches Problem umgewandelt und entsprechend „naturalisiert“ werden, während sich andere Weltregionen, und hier insbesondere die arabischen und afrikanischen Staaten, fein raus halten und die Ströme nach Europa leiten. Das Flüchtlingsproblem ist ein globales Problem und muss auf UNO-Ebene verhandelt und gelöst werden. Eine einseitige Lasten- und Verantwortungsabwälzung auf Europa ist absolut inakzeptabel und muss beendet werden.

Während man also überwiegend junge ungezügelte muslimische Männer in und vor den Asylbewerberunterkünften antrifft, stolzieren andernorts in Europa und Deutschland ganzkörperverschleierte Frauen aus den reichen arabischen Scharia-Staaten auf Shoppingtour in Großstädten und Kurorten herum, um so wie bestellt den „doppelten Würgegriff von McWorld und Djihad“ (Barber) zu symbolisieren. Sie kommen aus den reichen arabischen Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar, die einerseits den IS-Terror entscheidend hochgezüchtet haben und sich jetzt gegenüber den flüchtenden Glaubensbrüdern und -schwestern hermetisch abriegeln („Festung Arabische Halbinsel“). Dort, in den Krisenregionen, also die radikalislamischen Kopfabschneider, hier das nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alimentierte Islamisierungspotenzial inklusive zukünftiger Dschihadtouristen und dazwischen die ganzkörperverschleierten Touristenweiber aus den superreichen scharia-regulierten Öldiktaturen. Dazu die Aufforderung von Merkel bis zu echten und selbsternannten Pfaffen wie dieser geltungsgeile Spinner Till Schweiger: Maulhalten, Helfen, Spenden, Wegducken! „Vor Moslems kuschen“  als verordneter Volkssport der islamophilen Heilsarmee – Oder du bist Nazi. Ja, geht`s noch?

Wenn soziale Dummheit und politische Verkommenheit wehtäte, fiele Europa im Allgemeinen und Deutschland im Besonderen in einen ohrenbetäubenden Dauerschreikrampf. Das gilt auch für die Wirtschaftsverbände, die uns weismachen wollen, dass die ungesteuerte Massenzuwanderung den Fachkräftemangel beheben würde.

Hierzu siehe auch zweiter Beitrag im Anhang:

Hartmut Krauss: Ungesteuerte Zuwanderung als sozialökonomische „Bereicherung“? oder als gesellschaftlicher Problemverstärker?

Was wir also brauchen, ist ein Aufstand der Vernünftigen – gegen den reaktionären Block der schwarz-rot-grün-bunten Islam- und Migrationslobby, der das Europa der kulturellen Moderne endgültig zerstören will.

Gefühlsdomina im Deutschlandfunk

Im Deutschlandfunk wurde das Rührspektakel mit Klaus Kleber aus der deutschen Tagesschau noch überboten.  Zur Sentimentalität gesellt sich die Brutalität einer Zwängerei von Nötigungsqualität. Heute morgen kurz vor sieben, 20.8.15 (nicht online), hörte man dort eine Moderatorin den slowakischen Politiker Richard Sulik einvernehmen, so wie  sonst nur noch Vertreter Israels vom DLF streng verhört werden. https://nixgut.wordpress.com/2015/08/15/henryk-m-broder-claus-kleber-macht-den-vorheuler/
 
Deutschlandfunks erste Frage: Welche Gefühle er habe beim Anblick der Flüchtlingsboote. Richard Sulik antwortete sachlich und kompetent, benannte das politische Problem, das er als eines der mangelnden Grenzsicherung Europas bezeichnete. Worauf die DLF-Moralautorität einen strengeren Ton anschlug: sie habe ihn nach seinen Gefühlen gefragt, erklärte sie barsch, und sie erwarte, dass er sage, dass die Leute ihm leid tun. Die Gefühlskommandeuse kannte kein Pardon. Wenn die deutsche Gefühlskeule zuschlägt, kommt die Vernunft kaum noch zu Wort.
Der slowakische Politiker aber, der dezidiert das geltendem Recht seines und jedes anderen souveränen Landes vertrat, in eigener Regie durch die demokratisch gewählten Volksvertreter über die Aufnahme von Fremden nach eigenem Bedarf zu entscheiden, liess sich nicht derart nötigen. Stattdessen erläuterte er der Moderatorin das geltende Asylrecht, das sie aber nicht gelten liess. Der Slowake liess sich von der Gefühlsbefehlhaberin nicht in die glitschige Falle des deutschen Rührstückrepertoires locken, er reagierte nicht zerknirscht wie gewünscht, sondern erklärte präzis, was der Unterschied von Asylberechtigten und Nichtberechtigten ist.  
Offenbar geht man in diesem deutschen Moralmeister-Medium, dem die Gefühle der Muslime heilig sind, davon aus, dass ein Parlamentarier eines Landes, das wie die Slowakei Moslems ablehnt als Asylanten, dem DLF  Rechenschaft schuldig sei und seine persönlichen Gefühle beim Anblick der sog. «Flüchtlinge» öffentlich auszubreiten und der  forschen deutschen Gefühlsbegutachterin mitzuteilen habe!  Es gibt nicht nur Stilberaterinnen in der Kosmetikbranche, es gibt nun im DLF auch Gefühlsberaterinnen und -regulierinnen.

Wie wärs mit einem Gefühlsministerium, das die staatliche Überwachung der staatlich verordneten Gefühle vornimmt und regelmässige gründliche Gefühlsrevisionen durchführt mit diplomierten Gefühlskontolleurinnen. Das Ansinnen der DLF-Dame war von einer unerträglichen Penetranz, das ganze  Interview darauf angelegt, dem Politiker, der von der EU-Linie (der ruinösen Rettungsschirme) abweicht und bis heute nicht widerruft, nachzuweisen, was für ein Unmensch er doch sein muss, ganz im Gegensatz zu der  verlogenen deutschen Gefühlsdirektorin, die so vergeblich wie gefühllos auf die Tränendrüsen ihres Gesprächspartners drückte, ohne dass der sich eine Sekunde  von dieser sentimentalen Zwängerei (analog der Zwangsliebe zum Islam?) beeindruckt zeigte.

Hier sprach endlich einer Klartext, endlich zur Sache über die Situation, die die  illegale Massenmigration in Europa produziert. Die Moderatorin ging in ihrer Selbstgerechtigkeit noch weiter als der Tränenfabrikant Kleber; sie versuchte, ohne jedes Gefühl für das Recht des anderen auf s e i n e ,  nicht  ihre (angeblichen) Gefühle, Sulik brutal und sentimental unter Druck zu setzen, verlangte in massregelnder deutscher Tonart Auskunft über seine  Gefühle beim Anblick der Massenmigranten auf dem Meer. Als liesse er persönlich die Leute dort ertrinken. Zunächst wollte sie ihm nachweisen, er schicke syrische Flüchtlinge zurück ins Kriegsland, eine tückische perfide Unterstellung, denn Sulik hatte lediglich vorgeschlagen, ein Auffanglager in Nordafrika zu errichten, in dem Asylanträge rechtlich geprüft würden und wo die Asylberechtigten ein Weiterreiserecht und Aufenthaltsrecht erhielten. Wieso ein Nichtasylberechtigter nach Deutschland kommen soll und jeder, der will, ein Recht auf Aufnahme hat, das konnte die selbstgerechte Dhimmidame nicht erklären (die dummerweise nicht verriet, wieviel «Flüchtlinge» aus dem Maghreb sie denn bei sich zu Hause aufnehmen möchte), – sie setzte schlicht und dreist voraus, dass Deutschland alle, die kommen wollen, aufzunehmen verpflichtet sei.

Als der Versuch, Sulik als gefühllosen Politiker zu überführen, misslang, versuchte sie es andersrum: er habe doch selber seinerzeit Asyl in Deutschland bekommen, ob er darauf verzichten wolle. Als sei ein akzeptiertes Asylgesuch Grund zur Aufnahme von Millionen nicht Asylberechtigter! Sulik gab zur Antwort, dass er im Falle einer Ablehnung seines Antrags nicht mit Gewalt versuchen würde, in das Land einzudringen. Der Unterschied zwischen Asylberechtigung und dem illegalen Eindringen ist der Moderatorin, die sich eiskalt über alle Interessen der einheimischen Bevölkerung hinwegsetzt, wohl nicht geläufig und nicht begreiflich.

Dass die Slowakei nur Christen, keine Moslems mehr aufnehmen will, das muss für die Islamunterworfenen vom islamophilen Dhimmilügenfunk ein ungeheures Sakrileg sein. In entsprechend aufgebrachtem, empörtem Ton wurde Sulik dazu von der Gefühlsfachfrau einvernommen.

Die Frage, was Islam für Christen in islamischen Ländern heisst, Christen, die sogar noch in westlichen Flüchtlings-Zentren mit moslemischen Attacken rechnen müssen, mitten in Deutschland, wo Moslems auch «Juden-ins-Gas»  rufen dürfen, straflos, wird hier nicht gestellt, das alles interessiert die Gefühlsscharführerin nicht, die so empört ist, dass ein Land es wagt, von seinem Recht, selber zu bestimmen, wen es hereinlässt und wen nicht, Gebrauch macht und die erklärten Feinde der Kuffar nicht hereinlässt.
http://bazonline.ch/ausland/europa/slowakei-will-keine-muslimischen-fluechtlinge/story/30904930
______________________________

In der Schweiz stehen die Nationalratswahlen bevor. Da müssen die Parteien sich etwas einfallen lassen, um den wachsenden Unmut der Bevölkerung über die Asylpolitik von Bundesbern zu beschwichtigen. Die CVP hat sich folgendes ausgedacht:
http://www.nzz.ch/schweiz/taten-statt-worte-1.18598897

Basler Zeitung von heute, 20.8.15:

„Christ sein heisst nicht, alle Flüchtlinge aufzunehmen“

(…) «Die neue Härte im Asylbereich kommt nicht nur gut an. (…) so hatte etwa Kardinal Kurt Koch kürzlich in der „Sonntagszeitung“  eine deutliche Reaktion der Schweiz auf die Flüchtlingswellen verlangt.

Der Kardinal, der als Bischof von Basel die mangelnde Begeisterung seiner Schafe für den Islam mit einer „Grippe“ verglich, wovon die Herde zu heilen ist, verlangt nun von den Grippekranken eine deutliche Reaktion auf die „Flüchtlings“- Flut? Denkt er da vielleicht an eine Art Lampedusa-Empfang in Chiasso, mit bischöflichem Fusskuss für die „Flüchtlinge“, die die Islamisierung Eurabias vorantreiben? Wer seine Feinde nicht küsst, ist kein wahrer Christ?    

Nun, vorerst handelt es sich nur um Worte bei dieser „Härte“. Wie hart  mag  es erst werden, wenn bis zu einer Milliarde Afrikaner sich über Europa verteilen (siehe dazu Heinsohn). Aber dieser Härtefall, den die exzessive Aufnahmewilligkeit der Altruismus mimenden Linken zur Folge haben werden,   ist kein Wahlkampfthema,  auch wenn es nicht ganz so verlogen   in den Medien in Deutschland, da die direkte Demokratie demokratische Diskussion ermöglicht.

________________________________________
http://www.ref.ch/gesellschaft-politik/naechstenliebe-heisst-auch-ehrlichkeit-asyl-ist-nur-fuer-fluechtlinge-moeglich/

Der Kommentarbereich ist eine Spielwiese des Gutmenschentums, nach dem Motto von «Kein  Mensch ist illegal». Jeder ertrinkende Flüchtlinge sei ein Ertrinkender und müsse gerettet werden. Gewiss sollen Ertrinkende gerettet werden,  das begründet aber noch keinen Anspruch auf Aufnahme als Flüchtling, wenn die Voraussetzungen zum Asyl nicht gegeben sind, sondern der junge Mann als illegaler Migrant auf der Suche nach einem besseren Leben ist, z.B.  von Sozialhilfe, auf Kosten aller, die selber arbeiten müssen, –  oder ein Krimineller auf der Flucht vor Strafe. Wer vor dem Ertrinken gerettet wird, hat darum noch kein Recht in irgend einem Land seiner Wahl voll versorgt zu werden, es gibt auch kein Recht auf Sozial-Betrug. Die Asylsuchenden könnten in ein Auffanglager gebracht werden, wo ihr Asylgrund geprüft wird nach geltendem Recht, wie Richard Sulik sagte. Wenn kein Mensch illegal sein soll, wie der linke Einfall heisst, dann ist auch keiner mehr kriminell. Was die Linke ohnehin meint.  Kriminelle werden als Opfer betrachtet und die Kritiker kriminalisiert.

 

Kinderschreck in tschechischem Heilbad und Aufruf zum Dschihad

„Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes, – aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.“ Friedrich Nietzsche

Gruselszenen aus Teplice – auf dem Weg zum Schariastaat:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/sendung/tschechien-teplice-araber-kurgaeste-100.html

Araber in Teplice
___________________________________________
Hier sieht man «die sanfte Form» der Umwandlung der tschechischen Gesellschaft durch die Kinderschreck-Scharia. Etwas so Schönes wie die Menschenschlächtereien des Dschihad sind hier noch nicht zu sehen, erst wenn das Köpfen der Kufar, die die Scharia weniger schön finden, im Park stattfindet, wird die wahre Schönheit des Dschihad in Tschechien sichtbar.

Und hier das ganze Programm:
http://www.prag-aktuell.cz/nachrichten/idnescz-dschihadisten-rufen-muslime-tschechien-zum-kampf-syrien-19102013-3283

Präzivilisatorische Menschenschlächterhorden rufen in Tschechien zum Ddschihad auf:
«ausgehend von der Scharia aber unter Einhaltung der Gesetze der tschechischen Republik»!

    Prag – Dschihadisten rufen auf öffentlich zugänglichen Facebook-Seiten Muslime in Tschechien dazu auf, nach Syrien zu gehen und sich am bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime zu beteiligen.
    Das berichtet der Online-Dienst der in Prag erscheinenden Tageszeitung Mladá fronta Dnes.  Sogar Hilfe bei der Erledigung der Formalitäten werde den künftigen Kämpfern dabei angeboten. (…)
    Die oben genannte Facebook-Gemeinschaft ist dabei die offizielle Präsenz der Webseite Sharia.unas.cz (Die Scharia bei uns), die eine tolerante Form des Islam und eine sanfte Islamisierung der tschechischen Gesellschaft propagiert, ausgehend von der Scharia zwar – aber unter Einhaltung der Gesetze der Tschechischen Republik.
    „Wie kann man die islamischen Werte der Gläubigen in unsere tschechische Gesellschaft bringen und sie auf diese Weise verändern und es so den Menschen erleichtern, zum Islam zu konvertieren?“, fragen die Macher der Webseiten.   

       Die Initiative habe das Ziel, „die verzerrte Wahrnehmung so schöner Worte zu bereinigen wie: Islam, Dschihad, Scharia usw. Auch distanzieren wir uns öffentlich von den Erscheinungen Extremismus, Gewalt oder Zwang, die jemand mit uns irrtümlicherweise in Verbindung bringen könnte.

So der Aufruf an den moslemischen Mordmob zur Unterwerfung der Tschechischen Republik.  Anstelle der Heilquellen brodelt es aus der gewaltpestenden Hirnkloake der Kuffarkiller, die die Umwelt verpesten mit ihrem Unrat, nichts im Kopf als Frauen in Käfige einsperrren, Kuffar konvertieren oder Köpfen, und das alles „unter Einhaltung  der Gesetze der tschechischen Republik»… 

Aussichten für Israel und den Rest der Welt im Visier des Islam

Richard Rubenstein zeigt in seinem brisant aktualisierten Nachwort zu seinem Buch «The Cunning of History“ auf, was die Illusionen, die sich der Westen über den Islam macht, den die politischen Eliten von seinem Terror trennen, für die Existenz Israels bedeuten –  und für die westlichen Appeaser, die glauben, der Appetit des Krokodils sei gestillt, wenn man ihm Israel zum Frass vorsetzt. Die deutschen Medien, der das arabische Israelbashing übernehmen, das die Existenz Israels nicht anerkennt, haben offenbar kein Problem mit dieser „Lösung“.

aus: An Afterword for The Cunning of History

by Richard Rubenstein

New English Review  July 2015

(Richard L. Rubenstein is President Emeritus of the University of Bridgeport. His latest book is Jihad and Genocide (Rowman and Littlefield: 2011).

Introductory note: In 1975, Harper & Row published the first edition of my book, The Cunning of History: Mass Death and the American Future. In 1978, Harper & Row published a paperback edition with an introduction by William Styron, the author of Sophie’s Choice. In 2004, I received a request from a French publisher, Olivier Veron, for an “Afterword” bringing the book up to date. In the aftermath of 9/11, I focused on the threat of radical Islam. The Afterword was published in France in La Perfiie de l’Histoire. We are presenting it in English for the first time in this issue of New English Review.

 Europe’s Old-New Demon

  • A great deal has been written concerning the revival of anti-Semitism in France, but that country is hardly alone.[57] Expressions of extreme hostility towards Israel and unswerving support of the Palestinian cause have become pervasive in the media of western and central Europe. Cartoons and caricatures have long been one of the most effective means of demonizing Jews and Judaism.[58] Some of the most vicious images of traditional anti-Semitism have once again surfaced in mainstream European newspapers and periodicals, such as The Guardian (UK), Le Monde (France) and El Pais (Spain).[59] One cartoon depicts two Israeli policemen beating up a Palestinian. One officer says to the other, “There’s no time for me to reflect on the Holocaust.” (La Razón, Spain, June 9, 2001). The Holocaust theme also appears in a cartoon depicting three completed buildings and one under construction. The signs in front of the completed buildings read “Museum of the Jewish Holocaust,” “Museum of the Bosnian Holocaust,” “Museum of the Chechen Holocaust.” The sign on the building under construction reads, “Future Museum of the Palestinian Holocaust.” (La Vanguardia, Spain, May 25, 2001).
  • There is also a pervasive identification of Israel with Nazi Germany and Prime Minister Ariel Sharon with Hitler in cartoons, posters and political rhetoric. In one image worthy of Julius Streicher’s Der Stürmer, Sharon is depicted as a fat, ugly, hook-nosed Jew wearing a kippah (skull cap) and saying, “From bad can come good. At least, Hitler taught me to invade a country and exterminate every living vermin.” Sharon is depicted as wearing a swastika within a Star of David on his chest. (Cambio 16, Spain, June 4, 2001). El Pais, arguably Spain’s most influential newspaper, published a cartoon depicting a small figure flying toward Sharon. The caption reads “Clio, the muse of history, placing the mustache of Hitler on Sharon.” (May 22, 2001)
  • One of the most venomous cartoons appeared in The Independent (UK) on January 27, 2003, the week of Ariel Sharon’s reelection. It depicts a fat, slovenly, naked Sharon, his private parts covered only by a small sign that reads “Vote Likud,” voraciously biting off the head of a Palestinian baby. In the left hand corner four Israeli helicopters are attacking a bombed-out Palestinian town. Sharon is depicted as saying “What’s wrong? You’ve never seen a politician kissing babies before?” In the lower right hand corner is the phrase, “After Goya,” an indication that the cartoon is modeled after one of Francesco Goya’s most gruesome paintings, “Saturn Devouring His Children.” Both the cartoonist, Dave Brown, and the editor of the Independent, Simon Kellner, are Jewish and denied any anti-Semitic intent. Nevertheless, the image elicited powerful associations with one of the most durable of all anti-Semitic canards, the blood libel that Jews allegedly require the blood of Christian boys for their religious rites. Blood libel cartoons appear frequently in Muslim newspapers and journals. What is shocking was its appearance in a respectable, mainstream British newspaper. Inevitably, the crucifixion of Jesus is assimilated to the Palestinian struggle, as if the Palestinians were a Christ among the nations and the Jews once again Christ’s crucifiers. One cartoon depicts a young, innocent Palestinian boy nailed not to a cross but to a Star of David. (El Periodico de Catalunya, Spain, October 6, 2000). There is no caption. None is needed.
  • Diplomats and political leaders usually express their distaste for Israel with greater finesse, but not always. For example, shortly after 9/11, Daniel Barnard, Ambassador of France to the United Kingdom, declared at a gathering at the home of newspaper magnate Lord Conrad Black, publisher of London’s Daily Telegraph and the Jerusalem Post, that the current troubles in the world were all because of „that shitty little country Israel.“ The ambassador asked, “Why should the world be in danger of World War Three because of those people?” The incident was first reported by Barbara Amiel, Lady Black, in her Daily Telegraph column without revealing the ambassador’s identity but word quickly got out.[60] Commenting on the incident, the editors of the Wall Street Journal wrote:
  • “Islamic fanaticism has declared itself the enemy of western civilization, and has killed more than 3,000 people to prove it…. But French elites blame everything on Israel? The suggestion is so bizarre and so willfully oblivious to the facts, that it has to make one wonder if it isn’t based on some deeper kind of animus…
  • Polite society in both Europe and America has rightly bent over backwards not to stereotype Muslims in whose name the atrocities of Sept. 11 were committed. Mr. Bernard is polite society personified. We’d like to think that Mr. Bernard’s remarks have made him an embarrassment in European circles. Perhaps the greater scandal here is that they haven’t.” [61]
  • Nor was Barnard the only diplomat who suggested that Israel, or at least its leader, was responsible for the crisis. Two weeks after 9/11, a “senior British Foreign Office source” was quoted in a front page story in the Guardian declaring that Ariel Sharon was “the cancer at the center of the Middle East crisis.” That official may very well have been Jack Straw, British Foreign Secretary, who commented during an official visit to Iran, “I understand that one of the factors that help breed terrorism is the anger many people in this region feel over events in Palestine.”[62] The demonization of Israel also has a certain echo in Europe’s religious inheritance. Jews were supposed to “survive but not thrive” until a remnant came to accept Christ and in no place was it less acceptable for Jews to “thrive” after the destruction of the Jerusalem’s Holy Temple than in “Christ’s patrimony,” the Holy Land.[63]
  • At stake in the pervasive demonization of Israel is the legitimacy of that country’s existence. Extremist organizations like Hamas, Islamic Jihad, and Hizbullah have stated repeatedly and explicitly that they will settle for nothing less than Israel’s total destruction as a matter of non-negotiable religious obligation. There are, of course, Palestinians who claim that peace with Israel is possible if Israel were to return to its 1967 borders and accept the Palestinian’s unrestricted right of return. Nevertheless, even if a compromise were found acceptable to the Israeli majority and some responsible Palestinian authority, how durable would such a “peace” be if Hamas, Islamic Jihad, and the Muslim “street” categorically refused to honor its terms and in the name of religion rejected the legitimacy of Israel’s existence as a sovereign state?
  • In the unlikely event that Israel were to agree to return to its 1967 borders and accept the “right of return,” how long would such a “peace” last? An Israel that is only nine miles wide from the Mediterranean to the Palestinian border would be strategically indefensible. In reality, Israel is confronted with a never-ending, religiously legitimated, existential threat that her enemies have every intention of carrying out if they can. In every major European government, as well as in the United Nations, there are highly intelligent, knowledgeable officials who fully understand the possible outcomes of the Arab-Israeli conflict. One wonders what advice these officials would offer were Europe’s Arab partners to defeat Israel and the outcome for Israel’s 5 million Jews were expulsion or genocide. The latter prospect is not unthinkable given the depth of Muslim rage at the narcissistic wound inflicted upon them by prior Israeli victories and the extent to which the Middle East has become accustomed to murder during the last thirty or forty years. Even if the victors permitted the defeated Jews to survive on the condition that they go elsewhere, what European government would be willing to receive the descendants of those Jews for whom settlement in Israel was the only available answer to the utter untenability of Jewish life in Europe after the Shoah?
  • One might consider an even grimmer scenario: The victorious Muslims vengefully enact their own “Final Solution.” Would the response of the Europeans, the United Nations with its fifty plus Muslim member-states, or even the United States be any different than the world’s response to bloodshed and ethnic cleansing in Cambodia, Bosnia, Chechnya, Srebrenica, Darfur and, most especially, Rwanda where U.N. forces were present and did nothing to prevent the slaughter?[64] The complete or near complete elimination of populations that interfere with a dominant group’s political or demographic reordering of a society or territory did not begin with the Third Reich. It has been a regular part of human history in ancient, medieval and modern times. Is it reasonable to expect that in countries where senior officials and the media have held that Israel is basically at fault both for having come into being and for its alleged mistreatment of the Palestinians would expend their citizens’ blood and treasure to prevent genocide or to find a safe haven for the survivors? In spite of the oft-employed rhetoric of two states living side by side in security, is it not more likely that most European governments would regard Israel’s complete demise as a welcome “solution” to the crisis in the Middle East? That is certainly the subtext of the parties of the left in Europe and the United States that cynically propose a single, “democratic,” multi-ethnic, state to replace a “racist” Israel while ignoring the promise of Islamic

__________________________________________________________________________

Die antiisraelische Propaganda, die mit der sog. Ölkrise 1973 ihre offizielle Approbation erhielt und zur obsessiven Kritik an Israel eskalierte mit der Süddeutschen als Vorreiterin in Deutschland, hat eine Vorgeschichte in den fortwährenden Boykottversuchen der Arabischen Liga gegen die Wiedergutmachungsleistungen (Abkommen von Luxemburg 1952) und gegen die Anerkennung des Staates Israel (Aufnahme diplomatiscdher Beziehungen erst 1965).

Schon zehn Jahre vor dem Jahr des Eurabiadeals liefen die anti-israelischen Beziehungen gut geölt: siehe > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46172743.html (1963)

Die arabische Nicht-Anerkennung Israels bzw. die Venichtungsagenda – in Fortsetzung der Kooperation der Muftis von Jerusalem mit den Nazis – hat sich seit der Staatsgründung Israels nicht wesentlich geändert, auch die anti-israelische und pro-palästinensische Politik der DDR setzt sich in der Nachfolgepartei der SED, deren Vermögen, wie Bärbel Boley berichtete, bei einer Palästinnenserorganisation landete, fort. Ein kleines spotlight von 1953, also aus der Zeit, als noch keine diplomatischen Vertretungen in den arabischen Staaten bestanden.

Heinz Wever 1963 zu den Deutsch-Israelischen Beziehungen (Frankfurter Hefte, 1963, Heft 7, S. 455):

  • «Auf deutscher Seite musste man daher das Eintreffen einer offiziellen arabischen Delegation am 19. Oktober 1952 als eine aussichtsreiche Möglichkeit ansehen, zu einer gütlichen Einigung mit den Arabern zu kommen. Die vier arabischen Delegierten wurden als Gäste des Bundeskanzlers behandelt; sie wurden von Dr. Adenauer und zweimal vom damaligen Staatssekretär Hallstein empfangen. Ferner erhielten sie Gelegenheit zu offiziellen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Wirtschaftsvertretern. Ihre politische Mission, die darin bestand, die Bundesregierung zum Abrücken vom Luxemburger Abkommen zu veranlassen, scheiterte indessen am eindeutigen Nein der Bundesregierung. Es wurde ihnen erklärt, dass es sich bei der Wiedergutmachung an Israel um eine freiwillige moralische Sühne für das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht handle, von der man unter keinen Umständen abzurücken bereit sei. …»

Heute gehört die arabische Liga, pardon der Islam zu Deutschland, und nichts wird seinen fordernden Agenten mehr abgeschlagen, vom Megamoscheebau bis zur scheibchenweisen Einführung der Scharia.

  • Der Besuch der arabischen Delegation hatte einige fatale Nebenerscheinungen. Die Araber fuhren nämlich «zweigleisig», wie es anschliessend in einer offiziellen deutschen Äusserung formuliert wurde.

Schnupperbegnung mit der Takya? Die Araber schienen sich aber wie die Fische im Wasser zu fühlen. Sie konnten da auf etliche Sympathisanten zählen.

http://www.bpb.de/izpb/25044/40-jahre-deutsch-israelische-beziehungen?p=all

  • Nach dem Ende ihres formellen Besuches nahmen sie auf eigene Faust Kontakte zu Bunddestagsaabgeordneten und Wirtschaftskreisen auf, wobei sie sich besonders für ehemalige Nazis interessierten.

Tja, die Herrschaften sagten sich halt, wie der Mufti mit den Nazis, so könnten auch sie alte Beziehungen an Ort und Stelle weiterpflegen.

Die Propagandatätigkeit der arabischen Delegierten wurde schliesslich so sehr zu einem öffentlichen Ärgernis, dass die Bundesregierung ihnen die Abreis nahelegte.

Nach dem Scheitern des Interventionsversuches begann es arabische Erklärungen zu hageln…usw.

Das war ein Jahr vor der Gründung der Terrororganisation PLO. Der Terror hatte Erfolg.

Die Verbindung war damals noch zu peinlich. Das wäre sie heute nicht mehr. Heute treffen die Anti-Israel-Propagandisten weltweit auf willige Helfer , vornehmlich aus dem linken Anti-Zionisten-Pool, der sich die arabische Vernichtungsagenda gegen Israel zu eigen macht, in Nachfolge der deutschen Nazi-Kollaboration mit den Muslimbrüdern. Die Antisemiten und Linksfaschisten von heute sind kein öffentliches Ärgernis, sie sind die offiziellen Vollstrecker der Islamisierung.

Das Bündnis der Linksfaschisten mit dem Islam wird in Deutschland an Anti-Israel-Demos mit Naziparolen offen zelebriert. Kein deutscher Justizminister protestiert gegen die offen demonstrierte islamische Judenfeindschaft, die der Vernichtung Israels gilt, keine deutsche Regierung bietet mehr den immer dreisteren arabischen Forderungen nach staatl. Förderung grundgesetzwidriger Organisationen Einhalt, im Gegenteil, auch die EU hat vor dem Islam kapituliert, die Aussenbeauftagte hat die Kapitulation erklärt: der Islam gehöre zu Europa. Die feudalen antidemokratischen EU-Eliten verwalten nur noch die Konkursmasse Europas, in dessen verwesenden Körper sich eine Raubnomadenkultur aus der Wüste des siebten Jahrhunderts eingenistet hat, die dem Westen den Krieg erklärt hat, der sich der Erobererreligion schon unterwirft, ehe er sich gegen seine Eroberung wehrt. 

 


.