Europäischer Menschenrechtsgerichtshof contra Schweizer Bundesgericht

Die Schweinheiligen von Strassburg

  • Selten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Schweiz so viel Widerspruch ausgelöst wie diesmal.

Da lacht das linke Kriminellenschutzgesindel

http://www.blick.ch/news/schweiz/aufstand-gegen-strassburger-richter-id2277779.html

  • Die Schweiz muss einem verurteilten nigerianischen Drogendealer eine Aufenthaltsbewilligung erteilen und 9000 Euro Genugtuung zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – und setzte sich damit über ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts hinweg.
  • Begründung: Der Mann hat mit seiner Schweizer Ex-Frau Zwillingstöchter – es sei «von übergeordnetem Interesse», dass die Kinder in der Nähe ihres Vaters aufwachsen. Das sei nur mit einer Aufenthaltsbewilligung möglich.
  • Der Entscheid der Strassburger Richter fiel nicht einstimmig. Zwei von sieben Richtern stellten sich auf die Seite der Schweiz. Die Verurteilung wegen Drogenhandels spreche klar gegen den Nigerianer. Doch mit diesem Argument drangen sie nicht durch.
  • Pikant: Auf der Seite der Mehrheit stimmte auch die Schweizer Richterin Helen Keller. Die 48-Jährige ist Professorin für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Zürich und seit Oktober 2011 vollamtliche Richterin am Strassburger Gerichtshof. Sie dürfe das Urteil nicht kommentieren, erklärte sie auf Anfrage – wollte aber auch sonst keine Fragen zu ihrer Arbeit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beantworten.

Dieser Rechtsverschlammung fehlt noch etwas praktischen Nach-Ausbildung in den Sitten und Bräuchen der importierten Kriminellen, am besten mit Kostproben aus dem vollen Kriminellenleben. Vielleicht fehlt diesem Weibe in Strassburg einfach der engere Kontakt mit der einheimischen Wirklichkeit? Vielleicht möchte sie auch mit einem Kind von einem dieser Spezial-Kulturvertreter bereichert werden, die die Schweiz so zahlreich heimsuchen?

  • Kopfschütteln und Empörung
  • Das Verdikt, das sie und ihre Strassburger Kollegen gefällt haben, sorgt in der Schweiz weitherum für Kopfschütteln und Empörung. Es sei für ihn «nicht nachvollziehbar», sagt Bundespräsident Ueli Maurer gegenüber SonntagsBlick.
  • CVP-Präsident Christophe Darbellay zeigt sich «ausserordentlich erstaunt» über den Entscheid. «Er ist unverständlich. Die familiären Interessen am Verbleib in der Schweiz sind klar kleiner als das öffentliche Interesse, den Mann aufgrund seiner Straffälligkeit und Fürsorgeabhängigkeit auszuweisen. Ich hoffe, dass es sich um einen Einzelfall handelt und derartige Entscheide nicht Schule machen.»

Die Schweizer Linke wird dafür sorgen, dass es nicht beim „Einzelfall“ bleibt. Für die linken Kriminellenschützer ist das der Normalfall. 

  • Noch weiter geht SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz. «Das Urteil bedeutet, dass jeder kriminelle Ausländer, der in der Schweiz bleiben will, einfach eine Schweizerin schwängern muss. Hat er einmal Kinder hier, kann er laut dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr ausgewiesen werden.» Damit werde demokratisch legitimiertes Schweizer Recht ausgehebelt und ad absurdum geführt. Die Schweiz müsse jetzt ihren Verbleib in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aufkündigen, auf die sich die Strassburger Richter berufen, fordert Amstutz.

Das ist auch unsere Meinung. Auch der kriminelle Maskulistenmob hat da gut lachen. Da muss eine Machokreatur mit hohem kriminellen Potential nur ein Kind zeugen und schon ist der kriminelle Bereicherer vor Ausweisung geschützt und kann in Seelenruhe weiter dealen und labile Jugendliche mit Drogen abfüllen. Und wenn der Typus, der sich ein entsprechendes  Weibchen ausgesucht hat, das am kriminellen Mannsgesindel Gefallen findet, dann Frau und Kind zusammenschlagen sollte, wird der Strassburger Kriminellenschutzhof befinden, man dürfe ihn jetzt erst recht nicht einsperren (gar ausweisen), denn Frau und Kind brauchen doch eine Autoritätsperson im Haus, von der sie in den herrschenden Rechtsverhältnissen unterwiesen werden. Bildungschancen! Bildungschancen!

  • Kritik übertrieben?

  • Sogar der sonst eher zurückhaltende Bundesrichter Thomas Stadelmann äussert auf Anfrage von SonntagsBlick Kritik. Der Europäische Gerichtshof entwickle die menschenrechtlichen Ansprüche laufend weiter und stelle teilweise die Verletzung von Menschenrechten fest, «an welche die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung der EMRK kaum gedacht haben». So entstünden Urteile wie jenes im Fall des Nigerianers, die nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei Juristen zu «Unverständnis» führten.

„Unverständnis“ ist die Schweizer diplomatische Version der Beurteilung dieser Zumutung, der  europäischen Kriminellenschutzjustiz.

  • Als Beispiel nennt Stadelmann ein weiteres Strassburg-Urteil. Darin rügte der Europäische Gerichtshof das Schweizer Bundesgericht dafür, dass es sich auf die Seite einer Krankenkasse stellte. Die wollte einem 67-jährigen Transsexuellen die Geschlechtsumwandlung nicht zahlen, weil er sich nicht an die vorgeschriebene Abklärungsfrist gehalten hatte. Strassburg sah grosszügig darüber hinweg – man müsse der «besonderen Situation» des Klägers Rechnung tragen.

Der Kriminellenschutzhof trägt exklusiv der Situation der kriminellen Rechnung. Seit wann sind klare wissentliche Verstösse gegen geltendes Schweizer Recht als eine „besondere Situation“ straffrei zu lassen? Was für aufgeweichte Rechtsbegriffe herrschen in diesen hochbezahlten korrupten Köpfen?  

  • Solche Urteile führen laut Bundesrichter Stadelmann dazu, dass Forderungen nach einer Kündigung der EMRK-Mitgliedschaft Auftrieb erhalten. «Das ist», so Stadelmann, «eine überrissene Reaktion, weil die Schweiz ja als Rechtsstaat die Menschenrechte wahren will; sie ist aber nachvollziehbar, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinerseits ab und zu die gewünschte Zurückhaltung vermissen lässt.»

Wenn hier etwas „überrissen“ ist, dann das hirnrissige Urteil der Strassburger Feudelhofs.  Und die Linken lachen sich ins Fäustchen, das ist Wasser auf ihre Mühlen zur Untergrabung der Schweizer Souveränität gegenüber den fremden Richtern.  

  • SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin hält die Kritik an Strassburg für übertrieben. «Fakt ist: Es gibt den Artikel 190 in der Bundesverfassung. Und der besagt, dass Völkerrecht verbindlich ist und allem vorangeht, was die Schweiz entscheidet», sagt er. Das nun gerügte Bundesgerichtsurteil stamme aus dem Jahr 2007. Die Ausgangslage war laut Tschümperlin nun völlig anders: Der Mann habe sich seither nichts zuschulden kommen lassen. «Ich bin überzeugt, dass das Bundesgericht heute gleich urteilen würde wie Strassburg.»

Linkes Rechtsverständis für juristische Stümper: Ein zugewanderter Krimineller, der sich nach der rechtskräftigen Verurteilung „nichts zuschulden kommen“ liess, wobei hier nicht von Bewährungsstrafe die Rede ist, hat keine Konsequenzen  mehr zu fürchten. Gezieltes Kinderzeugen nach der Tat gilt strafmildernd nach der Tat. Brunz grunz. Vielleicht ist demnächst noch der Puffbesuch vom Staat zu zahlen, wenn der Mann kein hinreichend williges Weibchen gratis findet. Dann hat man womöglich auf seine „sozialen Kontakte“ Rücksicht zu nehmen.  Wer etwas dagegen hat, wird der Bordelldiskriminierung bezichtigt, gell.

  • Die Schweiz hat die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten. Das Bundesamt für Justiz prüfe zurzeit, ob die Voraussetzungen für einen Weiterzug an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichthofs erfüllt seien, sagt Sprecher Folco Galli. Die Frist beträgt drei Monate. Ginge es nach Ueli Maurer, müsste die Schweiz diesen Schritt tun. «Damit würde Klarheit geschaffen, wie solche Fälle zu bewerten sind.» 

Raus mit dem kriminellen Gesindel und raus aus der EMRK! Die Menschenrechte sind eine trojanische Kuh für alle Kriminellen. 

Bundespräsident Ueli Maurer: «Urteil ist nicht nachvollziehbar» mehr

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Der Blick-Kommentar von Rolf Cavalli ist wieder so ein durchlöcherter Käse, einerseits richtige Charakteristik der EU-Funktionäre, anderseits leisetreterische Abwiegelei mit Mahnfinger an die Schweizer Kritiker:

  • „Die Schelte aus Brüssel wegen des Schweizer Entscheids zur Ventilklausel war so sicher wie das Amen in der Kirche. Den EU-Funktionären passt es eben nicht, dass wir die Zuwanderung, so gut es noch geht, selber steuern wollen.“i

Na was denn sonst. Die Absicht des EU-Feudelregimes ist völlig klar, wie auch Cavalli sieht. Diese Herrschaften spielen sich als die Alleinregenten Europas auf, und zwar auch über Nicht-EU-Länder, denen sie es zeigen wollen, wo Gott  hockt. Die Schweizer Demokratie stört die Allmachtsgelüste der EU. 

  • Ebenso absehbar waren die Reaktionen aus der Schweiz. Je nach Lage wird Brüssel als finstere Macht verteufelt oder ängstlich gewarnt, die EU-Zentrale nicht noch mehr zu reizen.

Letzteres möchte auch der Blick-Chefredaktor nicht. Drum wiegelt er ab wie folgt:

  • All dies verzerrt die europäische Wirklichkeit. Wenn Brüssel mit Bern schimpft, ist das noch lange nicht die öffentliche Meinung Europas – noch viel weniger die der EU-Bürger

Das wollen wir hoffen! (Die jüngsten Wahlen in Island geben Anlass dazu). Aber was soll diese Verniedlichung „Wenn Brüssel mit Bern schimpft“? Ist die Schweiz ein Kindergarten, der von den europäischen Erwachsenen zu erziehen ist oder wie? Zudem geht es hier nicht um die Meinung der EU-Bürger, sondern  um die Folgen der Strassburger Verurteilungen der Schweiz und Missachtung ihres obersten Gerichts zuhanden der internationalsozialistischen Feinde der nationalen Autonomie und Rechtshoheit. Die Linken, die schon lange das EU-Recht gegen die Schweizer direkte Demokratie mobilisieren, werden sich auf solche Urteile berufen. Aber das Völkerrecht ist keineswegs ohne Wenn und Aber dem Schweizer Recht überlegen, die EMRK kann überdacht werden – der Austritt wäre durch die Instrumente der direkten Demokratie durchaus in die Wege zu leiten.

Es gibt auch hohe Schweizer Juristen, die keineswegs den Ansicht der Linken Volksverräter sind, dass ein europäisches Gericht z.B. Schweizer Volksentscheide aufheben kann. Diese Debatte wurde akut nach der Minarett-Abstimmung, als die Linken Volksverräter überlegten, wie  sie das Abstimmungsergebnis rückgängig machen könnten. Auch die Ausschaffungs-Initiative wurde mit grosser Mehrheit vom Schweizervolk angenommen. Das skandalöse anmassende Urteil der Strassburger Herrschaften widerspricht auch diesem demokratischen Entscheid, dass Kriminelle auszuschaffen sind. Kein Staat ist verpflichtet, zugewandertes Kriminellengesindel zu beherbergen und noch mit Sozialhilfe zu füttern und mit hohen Entschädigungen zu belohnen, wie die Strassburger Justiz gegen die Schweiz verfügte. 

Noch eine Sonderbarkeit. Cavalli zitiert:

  • „In der Schweiz scheint man einen famosen Prügelknaben gefunden zu haben, dem man eigene Fehler un d Versämnisse ankreiden kann“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Empörung in Brüssel sei „scheinheilig“. Der Schweiz gehe es „noch immer ziemlich gut“, und das erzeuge Neid.

Nanu? – wie wahr wie wahr. Aber was ist denn mit der Süddeutschen los? War es nicht die Süddeutsche, die nach der Schweizer Asylabstimmung von 2007, die die Linken haushoch verloren, titelte: „Peinliche Schweizer“ (O-Ton Prantl). Hat die SZ-Redaktion vielleicht auch Konten in der Schweiz und findet die Schweiz jetzt nicht mehr so peinlich oder wie? Möchte vielleicht ein Teil der Redaktion demnächst in die Schweiz übersiedeln, weil das Geschäft in Deutschland nicht mehr so gut läuft für die linken Blätter?

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Die Kinder sollen nach Ansicht der Strassburger Schwerenöterjustiz in der Nähe ihres kriminellen Vaters aufwachsen, da können sie frühzeitig mit der Dealerszene bekannt werden. Dass der Typ sich während der laufenden Beschwerdefrist und Wartezeit bis zum Urteil „nichts zuschulden kommen“  liess, liegt ja wohl nahe, gewusst warum. Und gewusst wie man durch sexuelle Aktivitäten zur Aufenthaltsbewilligung kommt. Brunz bums.

Und hier noch weitere Fälle von Kriminellen gegen die Schweiz: (Sonntagsblick 28.4.13):

Die nächsten noch zu erwartenden Urteile von diesem famosen Menschenrechtsgerichtshof:

  • „Momentan sind am EMG 1158 Beschwerden aus der Schweiz hängig“.

In vielen Fällen droht ein erneutes Veto der Strassburger Richterbande gegen die Schweizer Justiz. Wie im Fall Kingsley U., der sich nach Art. 8 auf die „Achtung des Privat- und Familienlebens beruft.“ Das würde also heissen, dass jeder Kriminelle sich durch sexuelle Aktivitäten zweck Zulegung eines „Familienlebens“ der Strafe entziehen kann, wenn das Gericht ihn aus dem Verkehr ziehen will. In diesem Fall ging es um Ausweisung, im nächsten wird sich der Kriminelle vielleicht gegen seine Inhaftierung wegen „Familienleben“ wehren. Da braut und brunstet sich ein Kriminellenrecht zusammen mit Prämien für die sexuellen Betätigungen, in deren Folge die Kinder als Geisel für die kriminellen Väter dienen sollen.

Selbst der sonst zurückhaltende Bundesrichter Stadelman tadelt die entfessselte Strassburger Richterbande, sie sollten mehr Zurückhaltung üben.

Hängig ist auch noch der Fall eines 33jährigen Mazedoniers, der 1989 in die Schweiz kam,  

  • „im Rahmen des Familiennachzugs“, 1999 eine Landsmännin heiratete und zweifacher Vater wurde. 2003 wurde er  wegen Veruntreuung verurteilt. 2004 muste er sich vor dem Zürcher Obergericht wegen Tötung mit Eventualvorsatz verantworten. Die Richter verurteilten ihn zu fünf Jahren und drei Monaten Haft…

(Der Mann hatte sich ein Raserrennen geliefert, wobei sein Beifahrer ums Leben gekommen war.)

  • 2007 verurteilte ihn ein Gericht wegen Kauf und Konsum von Beteäubungsmitteln zu einer Geldstrafe.
  • 2009 hatten die Zürcher Behörden genug. Sie verfügten seine Ausweisung. Der Grund: Er habe keine geregelte Arbeit und habe lange von Sozialhilfe gelebt, sei also weder beruflich noch professionell in der Schweiz integriert. Nachdem er mit einer Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht abblitzte, wandte er sich an das Gericht in Strassburg – und berief sich ähnlich wie bei Kingsley U. auf seine familiäre Situation.

Der Entscheid von Strassburg steht noch aus. Es reicht offenbar  für einen Gewaltbrunstling, Kinder zu zeugen, ohne je einen Finger Arbeit für sie gerührt zu haben, um sich auf die „familiäre Situation“, sprich das Schmarotzen von Sozialhilfe als Straferleichterung berufen zu können. Dass die linken Schmarotzer der Migrationsindustrie, die diese Zustände mit geschaffen haben, derlei Urteile begrüssen, ist klar. Nicht in allen Fällen widersprechen die Strassburger Urteile der Schweizer Justiz, die einheimische Kriminellenschutzjustiz z.B. ist im Fall von sexueller Gewalt von Ausländern gegen einheimische Frauen auch nicht weit von Strassburg entfernt. Dank der linken Ausweitung der Kriminellenrechte wird kaum noch ein Vergewaltiger eingesperrt. Sie laufen zu ca 80% noch völlig frei herum, auch nach einer  Verurteilung. Die Ehrfurcht vor Gewaltbrunstlingen aller Art ist im linken Lager ausgeprägt. Wenn z.B. Raser nicht mehr ausgewiesen werden können, was noch abzuwarten ist, könnte die linke Kriminellenschutzbande demnächst einen Verein zum Schutz aller ausländischen Gewaltverbrecher vor Ausweisung gründen. Zwar werden frei herumlaufende Vergewaltiger noch gar nicht ausgewiesen, aber wenn einer von denen doch mal an der Reihe wäre und nach Strassburg ginge, wäre eine linke Schutzorganisation fällig. Aber nicht wirklich: Sie besteht ja bereits. Strassburg wacht übers Kriminellenwohl. Fürchtet euch nicht.

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Zur Erinnerung: Ein Schweizer Richter, einer der Aufrechten,  der sich nicht von den Machenschaften der Linken zur Aushebelung des Schweizer Volksrechts einschüchtern liess und damit gegen den Strom der SP (seiner eigenen Partei) schwamm, ist der ehemalige Bundesrichter Martin Schubarth. Hier sein Kommentar nach der Annahme der Minarettinitiative, gegen die die deutschen Linkspresse geschlossen im Rudel anschnaubte.

http://www.martinschubarth.ch/files/91202.pdf

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