Rotten Rotten State of Denmark

Schulrektorin  wird verwarnt, weil sie sich gegen moslemische Flegel wehrte

DK: Erregter muslimischer Ausbruch handelt Rektorin Verwarnung ein

EuropeNews • News-Ticker 31 Oktober 2012

  • Die Rektorin einer Grundschule in Odense hat eine offizielle Verwarnung bekommen, nachdem sie rassistisch motivierte Sprache benutzt habe, als sie eine Gruppe Jungen anschrie, die sich in der Klasse schlecht benommen hatten.
  • Poul Anthoniussen, der Verantwortliche des Odenser Schulbezirks bestätigte, dass Birgitte Sonsby von der Ejerslykkeskolen verwarnt worden sei wegen ihre Ausbruchs, was die mildeste Form der Sanktionierung darstellt, die man erhalten kann.
  • “Ich denke sie hat die Nerven verloren,“ sagte Anthoniussen gegenüber der Presse. “Das kann jedem passieren, wenn man sich in der entsprechenden Situation befindet, oder wenn man unter Druck gerät. Das ist zwar nicht gut für einen Rektor, aber ich kann die Situation verstehen.“
  • Beinahe sofort nachdem sie die Kommentare gemacht hatte, Anfang des Monats, hatte sich Sonsby für das Brüllen, “Ich bin so dermaßen müde, dass ihr Muslime jede Unterrichtsstunde ruiniert,“ gegenüber einer Gruppe störender Jungen, die sie auslachten, entschuldigt, aber sie fügte hinzu, dass dies ihrer Meinung nach keinen Rassismus darstelle.

Was soll daran „rassistisch“ sein, dass die Rektorin die moslemischen Schulstundenstören benennt und erklärt, dass sie es leid ist mit ihnen??? Soll sie den moslemischen Störer mehr „Respekt“ entgegenbringen, wenn sie von den Flegeln angepöbelt und der Unterricht von den Typen blockiert wird? 

Der Fall erinnert an den des Basler Polizisten, der entlassen wurde, weil er gegenüber einem ausländischen Kriminellen, der sich tätlich gegen seine Einvernahme wehrte, ausrastete und ihn als Asylanten „rassistisch“ beleidigte“.

Die kriminellen Mimosen, wie die illegal in die Schweiz Zugereisten aus Tunesien, wo sie ohne  Ausweisungsrisiko  Gewaltdelikte begehen können, kennen ihre Rechte! Die der Einheimischen  sind ihnen und ihren linken Freunden weniger geläufig; aber die zählen ja nicht im Schweizer  Täterschutzparadies, wo man Täter mit Samthandschuhen anfassen muss nach einem Delikt wie Raubüberfall u. drgl. Kleinigkeiten,  die für die  Kriminellensympathisanten nichts bedeuten, (Eigentum ist Diebstahl, nicht wahr). So darf ein Polizist, der einen renitenten Täter stellen soll,  der sich brachial zur Wehr setzt, auch nicht mal verbal ausrasten.  Schwerverbrecher haben ja  Anspruch auf Rechtsschutz mit Anwalt ab der Tat – vielleicht demnächst auch noch während der Tat? Als begleitende Beratung gewissermassen.  Methode Guggenbühl etwa – das Opfer bitte nicht zu stark gegen den Kopf treten, auch das Messer nicht zu tief einstechen, sonst gibts juristische Konsequenzen… Für die Polizei gibt’s die schon beim verbalen faux-pas.  Kein Türke verliert seinen Jopb, wenn er einen Schweizer als Scheissbulle oder Schweissschweizer bezeichnet, aber ein Schweizer Polizist wird entlassen, wenn er einen Ausländer als Asylanten „beleidigt“, den er unter riskanten Umständen festnehmen muss.   

Und wenn  eine Lehrerin von moslemischen Rüpeln bepöbelt wird, ist ihre berechtigte Reaktion darauf „rassistisch“, nur weil sie die Moslems Moslems nennt. Soll sie sie vielleicht als Genossen ansprechen? Was geht in den sexualfaschistischen Schädeln linker Machoschützer eigentlich vor, wenn es nicht die Machoidentifikation ist, die in diesen  dumpfen Schädeln brodelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich es mir bieten lassen würde, von einer Flegelbande von  Jungmachos angepöbelt zu werden, ohne darauf entsprechend zu reagieren, wie die Bande es verdient. Falls das ohne Gefahr zusammengeschlagen zu werden noch möglich ist.  Aber es ist unerträglich, dass sich die Frau auch noch bei den Flegeln entschuldigte, die aus dem Unterricht, den sie offenbar unerträglich störten, entfernt gehörten. Wenn sich hier jemand entschuldigen muss, ist es die Störerbande.  Dänemark scheint schwer gestört.

Die Zustände gleichen denen in GB, wo ein Schüler, noch ein siebenjährige Kind,  das einen Mitschüler neugierig gefragt hatte, wovon er so „schwarz“ sei, von der Lehrerin als „Rassist“  stigmatisiert wurde.  Die Mutter brachte das völlig verstörte Kind auf eine andere Schule, das Mobbing von seiten der linken Lehrerschaft um nicht zu sagen Bande war unerträglich. Diese Geisteskrankheit,  die unter dem Denunziantengesindel grassiert, ist inzwischen epidemisch.

Auch in der Schweiz herrscht rundum  Täterschutz in der linken Justiz.  Systematische und vorsätzliche moslemische Frauenprügelpropaganda wird gerichtlich geschützt auf dem Grünen Machomist;  aber ein einziges unbedachtes Wort von seiten der linken Prügelknabem, der „Scheissbullen“, im Risikoeinsatz  gegen einen Täter mit Migru wird von der Täterschutzjustiz  mit strafrechtlichen und existentiell ruinösen Folgen  geahndet.  Wie im Fall des  Basler Polizisten, der entlassen wurde, weil er gegenüber einem ausländischen Kriminellen, der sich tätlich gegen seine Einvernahme wehrte, ausrastete und ihn als Asylanten „rassistisch“ beleidigte“.

Die kriminellen Mimosen, wie die illegal in die Schweiz Zugereisten aus Tunesien, wo sie ohne  Ausweisungsrisiko  Gewaltdelikte begehen können, kennen ihre Rechte! Die der Einheimischen  sind ihnen und ihren linken Freunden weniger geläufig; aber die zählen ja nicht im Schweizer  Täterschutzparasdies, wo Gewaltverbrecher mit Samthandschuhen angefasst werden müssen,  nach einem Delikt wie Raubüberfall u. drgl. Kleinigkeiten,  die für die  Tätersympathisanten nichts bedeuten (Eigentum ist Diebstahl, nicht wahr). So darf ein Polizist, der einen renitenten und flüchtigen Täter stellen soll,  der sich brachial zur Wehr setzt, auch nicht einmal mal verbal ausrasten.  Schwerverbrecher haben ja  Anspruch auf Rechtsschutz mit Anwalt ab der Tat -ach vielleicht demnächst auch noch während der Tat? Als begleitende Beratung gewissermassen… 

Methode Guggenbühl etwa – das Opfer bitte nicht zu stark gegen den Kopf treten, auch das Messer nicht zu tief einstechen, sonst gibts juristische Konsequenzen, die zu vermeiden sind. .. Für die Polizei gibt’s die schon beim verbalen faux-pas.  Kein Türke verliert seinen Job, wenn er einen Schweizer als Scheissbulle oder Schweissschweizer bezeichnet, aber ein Schweizer Polizist wird entlassen, wenn er einen Ausländer als Asylanten „beleidigt“, den er unter riskanten Umständen festnehmen muss.  Verbrecher können sich völlig frei fühlen,  Verbrechensbekämpfer leben nicht nur mit Hochrisiko seitens der Täter, sondern auch seitens der  linken Täterschutzcamerilla.  Der Staat schützt seine Bürger nicht mehr, er schützt die Verbrecher.